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Politik: High Court in London weist Einspruch Belgiens zurück

Der Londoner High Court, das höchste britische Zivilgericht, hat die Einsprüche gegen eine mögliche Rückkehr von Ex-Diktator Augusto Pinochet nach Chile am Montag nicht zur Entscheidung zugelassen. Das teilte das Oberste Gericht am Mittag mit.

Der Londoner High Court, das höchste britische Zivilgericht, hat die Einsprüche gegen eine mögliche Rückkehr von Ex-Diktator Augusto Pinochet nach Chile am Montag nicht zur Entscheidung zugelassen. Das teilte das Oberste Gericht am Mittag mit. Belgien und sechs Menschenrechtsorganisationen wollten mit ihren Rechtsmitteln verhindern, dass der britische Innenminister Jack Straw den 84-jährigen Pinochet aus gesundheitlichen Gründen in seine Heimat entlässt. Der ehemalige Gewaltherrscher wird seit Oktober 1998 in Großbritannien unter Hausarrest gehalten. Gegen die Entscheidung des Obersten Londoner Gerichts können Belgien und die Menschenrechtsorganisationen ein weiteres Mal Berufung einlegen.

Anfang Januar hatte ein Ärzteteam den Ex-Diktator wegen mentaler Probleme für prozessunfähig erklärt, worauf Straw mitteilte, er "neige" dazu, Pinochet nach Chile zu schicken. Die Menschenrechtsorganisationen und Belgien hatten daraufhin einen letzten Versuch unternommen, die Freilassung zu verhindern. Sie forderten ein neues medizinisches Gegengutachten zu der bisherigen Expertise. Zudem verlangten sie die Veröffentlichung des umstrittenen Gutachtens. Die spanische Justiz will Pinochet wegen Menschenrechtsverbrechen während der Militärherrschaft von 1973 bis 1990 vor Gericht bringen.

Richter Maurice Kay sagte in seiner Begründung, er sei "absolut gegen" die "unangemessenen" Forderungen der Kläger. Das vorliegende Gutachten sei von unabhängigen und namhaften Experten erstellt worden. Es gebe deshalb keinen Grund, ihre Ergebnisse anzuzweifeln. "Nicht nachvollziehbar" sei der Vorwurf der belgischen Regierung, sie sei bei ihrem Auslieferungsersuchen vom britischen Innenministerium nicht ausreichend unterstützt worden. Straw hatte mit dem Hinweis auf die Vertraulichkeit des Gutachtens die Einsicht bislang verweigert. Dem Befund zufolge ist Pinochet auf absehbare Zeit nicht verhandlungsfähig. Belgien und die Menschenrechtsorganisationen hatten Einsicht in das Gutachten der Ärzte gefordert, um sich selbst ein Bild von dessen Prozessfähigkeit zu machen. Pinochet leidet an Diabetes und hat im vergangenen Herbst zwei Schlaganfälle erlitten.

Die Antragsteller hatten vor der Entscheidung angedeutet, sie würden voraussichtlich auf eine Berufung verzichten. Auch gegen Straws Entscheidung kann einmal Einspruch eingelegt werden.

Die Ablehnung der Klage gegen die Freilassung Pinochets löste bei seinen Anhängern in Chile Jubel aus. Vor dem Gebäude der Pinochet-Stiftung in Santiago schwenkten sie seine Bilder. Vertreter der Opfer der Diktatur klammerten sich indes an die letzte Hoffnung, dass gegen die Gerichtsentscheidung Berufung eingelegt wird, wie Belgien am Nachmittag bereits angekündigt hat.

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