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Politik: Höhere Strafen

Die UNKonvention gegen Korruption bestimmt, dass die Bestechung von Abgeordneten strafbar sein muss. Umgesetzt ist die Konvention in Deutschland noch nicht.

Die UNKonvention gegen Korruption bestimmt, dass die Bestechung von Abgeordneten strafbar sein muss. Umgesetzt ist die Konvention in Deutschland noch nicht. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will das jetzt nachholen und hat den Fraktionen einen Vorschlag dazu vorgelegt, in dem die Strafbestimmung deutlich verschärft wird. Einig sind sich die Koalitionspolitiker, dass der bestehende Straftatbestand zu eng gefasst ist und nicht ausreicht. Doch was genau ist eine strafbare Handlung – die Details werden in den Reihen von SPD und Grünen noch diskutiert. Der Vorschlag von Zypries: Künftig soll sich auch derjenige Abgeordnete strafbar machen, der Geld annimmt, um einen Antrag im Sinne des Geldgebers in einem Ausschuss einzubringen. Eine solche Beeinflussung „in Wahrnehmung des Mandats“ soll danach mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. m.m.

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