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Politik: Homo-Ehe: Nicht nur Ehe, auch Kinder?

Die Grünen wollen sich nach In-Kraft-Treten der eingetragenen Partnerschaften für Schwule und Lesben am 1. August für eine Änderung des Adoptionsrechts einsetzen.

Die Grünen wollen sich nach In-Kraft-Treten der eingetragenen Partnerschaften für Schwule und Lesben am 1. August für eine Änderung des Adoptionsrechts einsetzen. Das sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Volker Beck, am Montag. "Die gemeinschaftliche Adoption wird kommen, wenn erst einmal genügend Erfahrungen mit dem neuen Gesetz gemacht sind", sagte Beck dem Tagesspiegel. Es sei auf Dauer nicht zu rechtfertigen, dass ein Homosexueller als Einzelperson ein Kind adoptieren könne, "als Partnerschaft dagegen nicht".

Für das Wohl des Kindes sei es besser, wenn nicht nur eine, sondern zwei Personen da seien. Dann könnten beide Elternteile für es sorgen und im Zweifelsfall auch unterhaltsrechtlich einstehen. "Das schafft mehr soziale Sicherheit", so Beck.

Zum Thema Online-Umfrage: Spiegelt das Ja zur Homo-Ehe die Stimmung in der Bevölkerung wider? An diesem Mittwoch (1. August) tritt das Gesetz über die "Homosexuellen-Ehe" in Kraft. Gleichgeschlechtliche Paare können ihren Bund amtlich durch eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" besiegeln lassen. Ähnlich wie bei der Ehe gibt es dann ein gemeinsames Namensrecht, gegenseitige Unterhaltspflichten, gesetzliches Erb- und Mietrecht und Einbeziehung des Partners in die Kranken- und Pflegeversicherung.

In Hamburg sind für Mittwoch gleich 15 Vermählungen von schwulen und lesbischen Paaren geplant. Zu der Massen-Hochzeit vor dem Standesamt Altona erscheint auch grüne Bundesprominenz, darunter Beck und Parteichefin Claudia Roth. In Berlins Schwulenhochburg Schöneberg sind alle Termine für zwei Wochen ausgebucht.

In SPD-geführten Ländern wird vor dem Standesamt geheiratet, während Unionsländer andere Regelungen getroffen haben. Sie lehnen das Gesetz insgesamt ab. Rot-Grün hatte auch noch Vergünstigungen beim Steuer- und Beamtenrecht sowie bei den Sozialleistungen vorgesehen. Diese Regelungen bedürfen der Zustimmung auch der Unionsländer und liegen jetzt auf Eis.

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ging am Montag ein Eilantrag ein, mit dem Bayern zur fristgerechten Eintragung der Homosexuellen-Ehen gezwungen werden soll. Der Eingang wurde am Montag vom Gericht bestätigt. Die Namen der insgesamt 20 Beschwerdeführer wurden nicht mitgeteilt, doch hatte bereits in der vergangenen Woche Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein aus Tutzing einen entsprechenden Antrag angekündigt. Nun muss eine Kammer des Ersten Senats über den Eilantrag entscheiden.

fk

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