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Albert Füracker (CSU), Finanzminister von Bayern.

© dpa/Sven Hoppe

Update

Im Alleingang: Bayern verlängert Frist für Grundsteuererklärung

Der bayerische Finanzminister Albert Füracker hat die Frist für Grundstückseigentümer in Bayern um drei Monate verlängert. Berlin schließt einen längeren Abgabezeitraum hingegen aus.

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Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte. Man wolle damit noch einmal Entlastung geben, insbesondere für die steuerberatenden Berufe. Man wolle niemanden ärgern, sondern das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen.

Bayern reagiert damit auf die bis zuletzt schleppende Abgabe der Erklärungen. Zuletzt fehlten in Bayern noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer – wobei die Quoten bundesweit überall recht ähnlich sind. Wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Dienstag in Berlin sagte, sind bis Montag bundesweit etwa 71,36 Prozent der Erklärungen eingegangen. Davon seien 61,93 Prozent elektronisch übermittelt worden. Zudem seien bundesweit geschätzt etwa 9,43 Prozent der Erklärungen auf einem Papiervordruck eingegangen.

Bayerns Entscheidung überrascht

Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. Eine weitere bundesweite Verlängerung der Frist gab es bis zuletzt nicht.

Und auch die bayerische Entscheidung kommt nun sehr überraschend. Füracker hatte kurz vor Auslaufen der bisherigen Frist lediglich betont, dass nicht unmittelbar Sanktionen drohten, wenn jemand seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat. „Es hat jetzt niemand zu befürchten, dass da morgen eine Strafe kommt. Auch nicht die nächsten Tage oder Wochen“, hatte Füracker am Dienstagmorgen im Bayerischen Rundfunk gesagt.

65,4
Prozent der Berliner Grundsteuererklärungen sind bis Ende vergangener Woche eingegangen.

Berlin will die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung hingegen nicht verlängern. Das sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen am Dienstag. Auch in Berlin gingen die Grundsteuererklärungen nur schleppend ein, zuletzt zog das Tempo nach Angaben der Finanzverwaltung aber an. Ende vergangener Woche waren fast 565.000 Erklärungen eingegangen, rund 65,4 Prozent.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. (dpa)

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