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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies eine Beschwerde der Stadt Bochum zurück.

© Caroline Seidel/dpa

Juristischer Streit um abgeschobenen Islamisten: Bochum droht ein Zwangsgeld von 10 000 Euro

Bochum droht im Streit um den abgeschobenen Islamisten Sami A. ein Zwangsgeld. Das Oberverwaltungsgericht wies eine Beschwerde der Stadt gegen ein Ultimatum zur Rückholung ab.

Im juristischen Tauziehen um den nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. droht der Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10 000 Euro. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalens hat am Dienstag eine Beschwerde der Stadt gegen ein Ultimatum zur Rückholung des als Gefährder eingestuften Tunesiers zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte das Ultimatum gesetzt.

Die Frist lief bis zum Dienstag, 31. Juli, um Mitternacht. Die Anwältin von Sami A. hatte am Dienstag angekündigt, sie werde die Zahlung des Zwangsgelds unmittelbar nach Fristablauf einfordern. Bislang habe die Stadt Bochum keinerlei Bemühungen entfaltet, der ihr auferlegten Rückholverpflichtung nachzukommen, hieß es unter anderem in der Begründung des OVG in Münster.

Die Richter folgten nicht der Argumentation Bochums, dass eine Rückholung aus rechtlichen Gründen unmöglich sei, weil der Abgeschobene derzeit nicht aus Tunesien ausreisen dürfe. Es könne nicht zugrunde gelegt werden, dass derartige Bemühungen von vornherein aussichtslos seien. Von tunesischer Seite aus sei eine Rücküberstellung des Sami A. als nicht grundsätzlich ausgeschlossen bezeichnet worden.

Eine zweite Beschwerde Bochums läuft noch

Sami A. kann nach Angaben tunesischer Behörden zurzeit aber nicht nach Deutschland reisen. Sein Pass sei weiter im Besitz der Behörden, gegen ihn werde weiter ermittelt. Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden war am 13. Juli aus Deutschland abgeschoben worden, obwohl das Gelsenkirchener Gericht am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies wegen Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei. Der Beschluss war aber erst übermittelt worden, als die Chartermaschine bereits in der Luft war.

Die zweite Beschwerde Bochums gegen den Rückholbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 13. Juli „ist weiter anhängig“, teilte das OVG mit. Hierzu laufen erst am kommenden Montag Stellungnahmefristen und erst am 13.8. Beschwerdebegründungsfristen aus, weshalb erst danach mit Entscheidungen zu rechnen ist. Die Anwältin des Islamisten kündigte an, weitere Anträge auf Zwangsgeld zu stellen, solange Sami A. nicht nach Deutschland zurückgeholt werde.

Das OVG ist in Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz. Anders als beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, wo in diesem Monat zwei verschiedene Kammern unterschiedliche Beschlüsse in dem Abschiebestreit gefasst hatten, wird sich beim OVG ein einziger Senat mit dem Fall beschäftigen.

Die Entscheidung der Gelsenkirchener Asylkammer vom 12. Juli, wonach Sami A. nicht nach Tunesien hätte angeschoben werden dürfen, sei aber unanfechtbar und nicht Gegenstand der OVG-Entscheidung, teilte ein Sprecher der Behörde mit. (dpa)

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