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Fall Zumwinkel: Justizpanne oder normaler Vorgang?

Die Opposition im Düsseldorfer Landtag sieht im Fall Zumwinkel eine handfeste Justizpanne. Weil ein Teil der Vorwürfe verjährt ist, kann der ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel jetzt damit rechnen, mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen.

Düsseldorf - Das Bochumer Landgericht hatte die Anklage für das Jahr 2001 nicht für die Hauptverhandlung zugelassen, weil ein entsprechender Durchsuchungsbeschluss zwölf Stunden zu spät unterzeichnet wurde. Während die Opposition diesen Vorgang heftig kritisiert, bleibt die zuständige Justizministerin Roswitha Müller Piepenkötter (CDU) ruhig. „Ein ganz normaler Vorgang“, antwortete sie im Landtag auf entsprechende Fragen und bestritt, dass die Behörden Fehler gemacht hätten.

Der Vorgang ist für Zumwinkel von erheblicher Bedeutung. Weil die Summe der Steuern, die er jetzt laut Anklage hinterzogen hat, auf 966 000 Euro sinkt, kann er eher mit einer Bewährungsstrafe rechnen als vorher. Die Staatsanwaltschaft hatte Steuerdelikte aus den Jahren ab 2001 angeklagt und war bei Zumwinkel insgesamt auf 1,18 Millionen Euro an hinterzogenen Steuern gekommen. Nicht zuletzt nach den neuen Hinweisen des Bundesgerichtshofs wäre es dem Bochumer Landgericht im am 22. Januar beginnenden Prozess schwerer gefallen, eine Bewährungsstrafe zu verhängen.

Die Justizministerin setzt jetzt darauf, dass das Gericht auch die Taten aus dem verjährten Zeitraum bei der Strafzumessung berücksichtigt. Ansonsten sieht sie keine Gründe für strukturellen Änderungen. Die Opposition bewertet den Vorgang anders. „Richter und Steuerfahnder haben kollektiv gepennt“, beklagt der Sozialdemokrat Ralf Jäger, und nach Ansicht der Grünen Monika Düker ist die NRW-Justiz hoffnungslos überlastet. 

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