zum Hauptinhalt

Politik: "Kalif von Köln": Vier Jahre Haft für Muhammed Metin Kaplan

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat den als "Kalif von Köln" bekannt gewordenen Islamistenführer Muhammed Metin Kaplan zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Richter des Staatsschutzsenats sahen es als erwiesen an, dass das 48-jährige Oberhaupt des fundamental-islamistischen Verbandes im September 1996 zweimal öffentlich zur Tötung eines Widersachers aufgerufen hatte, der im Mai 1997 in Berlin vor den Augen seiner Familie von Unbekannten erschossen wurde.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat den als "Kalif von Köln" bekannt gewordenen Islamistenführer Muhammed Metin Kaplan zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Richter des Staatsschutzsenats sahen es als erwiesen an, dass das 48-jährige Oberhaupt des fundamental-islamistischen Verbandes im September 1996 zweimal öffentlich zur Tötung eines Widersachers aufgerufen hatte, der im Mai 1997 in Berlin vor den Augen seiner Familie von Unbekannten erschossen wurde. Einen 34-jährigen mit angeklagten Berater und engen Vertrauten Kaplans, der mit Haftbefehl gesucht wird, verurteilte das Gericht zu drei Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und fünf Monate Haft gefordert, für den Berater eine Strafe von drei Jahren. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, Kaplan selbst hatte sich als unschuldig bezeichnet. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung konnte nicht nachgewiesen werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false