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Politik: Kampf um die Alten

Die Besteuerung der Renten soll womöglich sanfter ausfallen. Und auch die Gesundheitsreform wackelt wieder

Der Führungswechsel in der SPD hat – allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz – einen neuen Akzent in der Reformpolitik gesetzt. Sowohl die Opposition als auch führende Koalitionspolitiker stellen sich zwar gegen Forderungen aus der SPDBasis, aber sogar in den Reihen der Grünen werden die Forderungen nach einer „sozialen Korrektur“ bereits beschlossener Reformgesetze lauter. Zugleich wächst aber die Befürchtung, dass seit längerem erwogene Nachbesserungen das Signal zum Ausstieg auch aus anderen unpopulären Veränderungen geben könnten.

In der Union geht vor allem die Sorge um, dass die SPD sich von der Zehn-Euro-Praxisgebühr wieder verabschieden und damit den Gesundheitskompromiss gefährden könnte. Konkret diskutiert werden derzeit Korrekturen bei der Besteuerung von Alterseinkünften und bei den umstrittenen Gesundheitsabgaben auf Betriebsrenten. SPD-Fraktionsvize Gudrun Schaich-Walch kündigte an, man werde dafür sorgen, dass es mit der Besteuerung der Alterseinkünfte nicht zu einer Doppelbesteuerung komme. Ab 2005 sollen Renten schrittweise besteuert, die Rentenbeiträge dafür steuerfrei werden. Zum Jahreswechsel soll der Anteil der gesetzlichen Rente, auf den Steuern gezahlt werden müssen, von 27 auf 50 Prozent steigen. Während ein Sprecher von Finanzminister Hans Eichel (SPD) am Dienstag sagte, sein Haus sehe „sehr wenig Spielraum“ für Änderungen in dem Gesetzentwurf, haben die Finanzpolitiker der Koalition dazu eine andere Meinung.

„Alles in allem“, sagte die Vorsitzende des Finanzausschusses, Christine Scheel (Grüne), „darf die ältere Generation nicht über Gebühr belastet werden“. Beim Alterseinkünftegesetz, das bis Mitte Mai von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll, lege sie daher „großen Wert auf Augenmaß“. Keinesfalls dürfe die Attraktivität der privaten Altersvorsorge geschmälert und Einkommen doppelt besteuert werden. Der SPD-Finanzpolitiker Horst Schild sagte zu, das Gesetz werde „sozial verträglich“ ausgestaltet. Möglicherweise werde die Steuerbelastung für Rentner im kommenden Jahr korrigiert. Im Gespräch sei auch, das Steuerprivileg für Lebensversicherungen beizubehalten, die nachweisbar der Alterssicherung dienen.

Umstritten blieb die Forderung des nordrhein-westfälischen Arbeitsministers Harald Schartau (SPD), auch die beschlossene Belastung von Betriebsrenten mit den vollen Krankenversicherungsbeiträgen zurückzunehmen. Dazu signalisierte auch die Union Zustimmung. Bei der gemeinsam beschlossenen Gesundheitsreform habe es „Unstimmigkeiten“ gegeben, die beseitigt werden sollten, sagte CSU-Landesgruppenchef Michael Glos. Die Union würde eine solche Änderung mittragen. Schaich-Walch sprach sich aber gegen solche Forderungen aus. „Wenn wir den Gesundheitskompromiss aufdröseln, dann gibt es kein Halten mehr“, sagte sie dem Tagesspiegel. Seit Januar müssen Rentner den vollen statt wie bisher den halben Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten zahlen – im Schnitt also 14,3 Prozent. Bisher mussten das nur freiwillig Versicherte. Betroffen sind rund zehn Millionen Personen. Regierung und Union hatten sich auf diese Regelung verständigt, die den Krankenkassen rund 1,6 Milliarden Euro einbringen soll.

Nachbesserungen mahnen die Grünen beim Gesetz zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II an. Wie die „tageszeitung“ berichtet, sind darin die Hinzuverdienstgrenzen für Langzeitarbeitslose drastisch gesenkt worden. Die Grünen bezeichneten das als „Panne“. Politisch geplant war, den künftigen Empfängern von Arbeitslosengeld II einen höheren Zuverdienst zu ermöglichen, der nicht angerechnet wird. asi/bib/ce

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