zum Hauptinhalt
Frauke Brosius-Gersdorf, Juristin stellt den Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vor.

© dpa/Britta Pedersen

Tagesspiegel Plus

Karlsruher Kompetenzen-Dschungel: Brosius-Gersdorf wäre als Verfassungsrichterin sehr wohl für das Abtreibungsrecht zuständig

Im politischen Berlin kursiert die Behauptung, Frauke Brosius-Gersdorf wäre als Verfassungsrichterin gar nicht mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch befasst. Das ist ein Irrtum.

Stand:

Es war der wohl wichtigste Grund für den großen Widerstand in der Unionsfraktion gegen Frauke Brosius-Gersdorf: ihre Position zum Schwangerschaftsabbruch. Nicht nur straffrei, wie es die aktuelle Rechtslage vorsieht, sondern legal solle dieser in den ersten zwölf Wochen sein, hatte die Kandidatin argumentiert.

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })