Politik: Katastrophenhelfer
Die Union will Bundeswehreinsätze im Innern erleichtern und dringt dazu auf eine Änderung des Grundgesetzes . Ergänzungen werden für Artikel 35 (Rechts, Amts- und Katastrophenhilfe) sowie Artikel 87a (Streitkräfte) beantragt.
Die Union will Bundeswehreinsätze im Innern erleichtern und dringt dazu auf eine Änderung des
Grundgesetzes . Ergänzungen werden für Artikel 35 (Rechts, Amts- und Katastrophenhilfe) sowie Artikel 87a (Streitkräfte) beantragt. So soll nach dem Willen der Union die Bundeswehr bei der „Verhinderung einer unmittelbar drohenden Katastrophe oder eines unmittelbar drohenden schweren Unglücksfalles oder bei der Bewältigung ihrer Folgen“ helfen . Zudem sollen durch die Änderungen im Artikel 35 Soldaten leichter zivile Objekte schützen können. Beim Artikel 87a soll die Bundeswehr „zur Verteidigung und zur Abwehr von Gefahren aus der Luft und von See“ herangezogen werden.ddp
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