Politik: Kein Gefängnis für Hartz in der VW-Affäre
Braunschweig - In der Affäre um Lustreisen von Betriebsräten bei VW bleibt dem früheren Personalvorstand Peter Hartz eine Gefängnisstrafe erspart. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den 65-Jährigen am Donnerstag wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Braunschweig - In der Affäre um Lustreisen von Betriebsräten bei VW bleibt dem früheren Personalvorstand Peter Hartz eine Gefängnisstrafe erspart. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den 65-Jährigen am Donnerstag wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Außerdem muss Hartz eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zahlen, das sind insgesamt 576 000 Euro. Das Urteil folgt einer Absprache zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht. Hartz hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt, um dem Gefängnis zu entgehen. Er gab zu, sich mit 2,6 Millionen Euro über zehn Jahre hinweg das Wohlwollen des einflussreichen früheren Betriebsratschefs Klaus Volkert erkauft zu haben. Hartz reagierte mit unbewegter Miene auf das Urteil.Tsp
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