
© Julian Stratenschulte/dpa/AFP
Keine glaubhafte Abkehr von seiner Haltung: Ex-IS-Deutschland-Chef scheitert mit Klage gegen Ausweisung
Einst galt er als Deutschland-Chef der Terrormiliz IS: Der als Terrorist verurteilte Abu Walaa ist mit seiner Klage gegen seine Ausweisung gescheitert. Abgeschoben werden kann er aber noch nicht.
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Abu Walaa galt als Deutschland-Chef der Terrorgruppe Islamischer Staat. Der 41-Jährige wurde als IS-Terrorist zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt und soll aus Deutschland abgeschoben werden. Seine Klage gegen Ausweisung wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun zurück. Er kann noch Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
Das Ausweisungsinteresse überwiege durch zwingende Gründe der nationalen Sicherheit, so die Richterin. Eine glaubhafte Abkehr von seiner damaligen Haltung als IS-Terrorist und eine Deradikalisierung seien nicht zu erkennen. Es bestehe Wiederholungsgefahr. Die Belange seiner sieben Kinder müssten dahinter zurückstehen.
Über Abu Walaas Abschiebung muss in einem abgetrennten Verfahren entschieden werden. Derzeit würde diese wohl an der fehlenden diplomatischen Zusage des Irak scheitern, den 41-Jährigen nicht hinzurichten. Zudem muss noch über einen Asylfolgeantrag Abu Walaas entschieden werden, der noch bis Mai 2027 seine Strafe absitzen muss.
Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim. Inzwischen befindet er sich in einem Aussteigerprogramm. Zuletzt hatte er sich vom Dschihadismus distanziert. Er war im Juli 2001 als Asylsuchender nach Deutschland gekommen und hat sieben Kinder mit zwei Frauen in Deutschland.
Der 41-Jährige wollte sich in der Verhandlung weder zum Umgang mit seinen Kindern noch zu seiner aktuellen Sicht auf seine Straftaten äußern. Seine Anwältin hatte vergeblich eine Aussetzung des Verfahrens beantragt. (dpa)
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