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Tino Chrupalla, Bundesvorsitzender der AfD

© dpa / Bernd von Jutrczenka

Keine Hinweise auf „Anschlag“: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen im Fall Chrupalla ein

Im Oktober soll es bei einer Wahlkampfveranstaltung einen Angriff auf AfD-Chef Tino Chrupalla gegeben haben. Die Staatsanwaltschaft kann dafür keine Hinweise finden und stellt die Ermittlungen ein.

Nach der Krankenhaus-Behandlung des AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla wegen eines Vorfalls bei einer Wahlkampfveranstaltung hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Es hätten keine Hinweise auf eine Straftat ermittelt werden können, teilte Oberstaatsanwältin Veronika Grieser am Mittwoch mit.

Chrupalla hatte am 4. Oktober einen Wahlkampfauftritt in Ingolstadt zu der wenige Tage später stattfindenden bayerischen Landtagswahl abbrechen müssen. Vor seiner Rede wurde er ins Krankenhaus gebracht und aufgrund von Beschwerden vorübergehend auf der Intensivstation überwacht. Nach einem Tag konnte er die Klinik wieder verlassen. Ärzte stellten einen Einstich in Chrupallas rechtem Oberarm fest. Der AfD-Chef sprach von einem Anschlag, der auf ihn verübt worden sei.

Rechtsmediziner vermuten Stich mit Pin-Nadel

„Die Beibringung der Verletzung durch einen Unbekannten während des Aufenthalts auf dem Ingolstädter Theaterplatz kann zwar nicht ausgeschlossen werden“, erklärte die Oberstaatsanwältin dazu. „Konkrete Hinweise oder Anhaltspunkte für einen solchen Übergriff während des Besuchs der Wahlkampfveranstaltung oder im unmittelbaren Vorfeld des Besuchs haben die Ermittlungen jedoch nicht ergeben.“

Die Staatsanwaltschaft stützt sich unter anderem auf ein Gutachten von Rechtsmedizinern aus München. Demnach wird vermutet, dass Chrupalla mit einer Pinnadel in den Arm gestochen wurde. Hinweise, dass ihm dabei Gift injiziert worden sei, gebe es nicht. Auch Chrupallas Beschwerden sprächen nicht für eine Vergiftung. (dpa/AFP)

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