zum Hauptinhalt

Politik: Klage wegen Akw Krümmel abgewiesen

Schleswig - Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig hat Anliegern von Atomanlagen abgesprochen, auf die Sicherheitskriterien von Atommüllzwischenlagern aufgrund eines erhöhten Schutzbedürfnisses einwirken zu können, wenn es um Störmaßnahmen Dritter geht.

Schleswig - Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig hat Anliegern von Atomanlagen abgesprochen, auf die Sicherheitskriterien von Atommüllzwischenlagern aufgrund eines erhöhten Schutzbedürfnisses einwirken zu können, wenn es um Störmaßnahmen Dritter geht. Am Mittwochabend wurden zwei Klagen von Anwohnern der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Schleswig-Holstein gegen das Bundesamt für Strahlenschutz abgewiesen. Mit dieser „Drittschutz“-Rechtsauffassung steht das Gericht bundesweit bislang allein da, die Revision wurde zugelassen. Die Kläger haben noch nicht entschieden, ob sie sich an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wenden. Die Schleswiger Richter sehen in Sicherheitsfragen durch Störaktionen Dritter – denkbar sind Terrorschläge – nur eine Zuständigkeit bei der Betreibergesellschaft und der Genehmigungsbehörde. Klagen können nur die Zulassungs- und Überwachungsbehörde und nicht Dritte, denen sonst Zugang zu geheimen Inhalten möglich wäre. Die Klageseite hatte vorgebracht, dass die Lagerstätten nicht genug gegen Anschläge gesichert seien. dhan

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false