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Datenschutz: Kritik an Vorratsdatenspeicherung

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hat davor gewarnt, im Zuge der Vorratsdatenspeicherung auch Privatfirmen Zugang zu Telefon- und Internetdaten zu ermöglichen.

Berlin - "Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung längst nicht mehr nur um die Terrorismusbekämpfung, sondern auch um Wirtschaftsinteressen", sagte Peter Schaar. Als Beispiel nannte Schaar die Musik- und Filmindustrie. Diese wolle Zugriff auf diese Daten, um an Personen zu kommen, die etwa über Internet-Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Werke weitergeben. "Im Rahmen der Urheberrechtsreform wird derzeit diskutiert, ob und wie diese Unternehmen die Daten erhalten können", sagte Schaar der "Berliner Zeitung".

Der Datenschützer bekräftigte seine grundsätzliche Kritik an der vom Bundesjustizministerium geplanten Vorratsdatenspeicherung: "Es ist das erste Mal, dass auf so breiter Basis die Daten von völlig unverdächtigen Personen gespeichert werden sollen, nur, damit die Sicherheitsbehörden im Falle strafrechtlicher Ermittlungen auf diese Daten zurückgreifen können."

Wann muss die Polizei das Abhören abbrechen?

Schaar forderte zudem Nachbesserungen bei Neuregelung der Telefonüberwachung: "Die Abgrenzungen zwischen dem Erhebungs- und Verwertungsverbot von Aufzeichnungen müssen deutlicher getroffen werden." Das Gesetz müsse festlegen, wann die Polizei das Abhören abbrechen müsse, und in welchen Fällen Informationen zwar gewonnen, aber nicht für die Ermittlungen verwertet werden dürfen. Die Polizei solle das Abhören immer dann abbrechen müssen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kernbereich der Privatsphäre betroffen sei. Das sei zum Beispiel bei einem Gespräch mit einem Familienangehörigen der Fall, gegen den nicht ermittelt wird. Demgegenüber sehe das geplante Gesetz ein Erhebungsverbot nur dann vor, wenn das Gespräch ausschließlich den Kernbereich der Privatsphäre betrifft.

Linksfraktionsvize Petra Pau erklärte in Berlin, Schaar warne zu Recht davor, Firmen den Zugang zu Telefon- und Internetdaten zu ermöglichen. "Aber das eigentliche Problem ist nicht erst die Weitergabe der Telekommunikations-Daten, sondern bereits ihre Erhebung." Mit der geplanten Datenvorratspeicherung würden der Datenschutz und die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung de facto abgeschafft. (tso/AFP)

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