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Enttäuschung. Bodo Ramelow hat offenbar mit einem anderen Ausgang des Prozesses gerechnet.

© dpa

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Lange Gesichter bei der Linken

Der Verfassungsschutz darf den Linken-Politiker Bodo Ramelow weiter überwachen. Das verstimmt die Linke. Für den Vorsitzenden Klaus Ernst bedeutet das Urteil: Künftig stehe jeder Linken-Aktivist unter Generalverdacht.

Von Matthias Meisner

Die langen Gesichter der Linken-Politiker im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sprechen Bände. „Grundsätzlich“ wollte es Bodo Ramelow, Fraktionschef der Partei im thüringischen Landtag, vom Gericht wissen. Sollte heißen: Nicht nur seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz sollte rechtswidrig sein, wie es die Vorinstanzen festgestellt hatten. Nein, „grundsätzlich“ sollte bedeuten: Überhaupt dürften keine Abgeordneten mehr vom Geheimdienst ins Visier genommen werden, es sei denn, besondere rechtliche Grundlagen dafür würden geschaffen. Was die Linke betrifft: Deren Beobachtung gehöre sowieso beendet, ein für alle Mal.

„Gesamtdeutschland hätte verdient, wenn die Linke nicht mehr beobachtet würde“, tönt Ramelow noch in seinem Schlusswort zum „Rechtsgespräch“, das der 6. Senat des Bundesverwaltungsgericht angesetzt hat. Am Rande der Verhandlung zeigt er sich erfreut, wie ausführlich das Gericht den Sachverhalt erörtert habe – und tatsächlich geht es auch längst nicht mehr nur um die Person Ramelow. Allein – zur Überraschung aller macht sich dann das Bundesverwaltungsgericht doch die Auffassung der Anwälte der Bundesrepublik zu eigen. Und die sagen: Die Bürger haben ein Recht, die Gesichter zu kennen, für die eine wenigstens teils extremistische Partei steht. Und da wäre es nicht zu akzeptieren, wenn der Verfassungsschutz quasi der einzige wäre, der keinen Zugriff auf öffentlichen zugängliches Material nehmen darf. Zerknirscht wertet der Linken-Vorsitzende Klaus Ernst, der als Beistand Ramelows nach Leipzig gereist war: Künftig stehe jeder Linken-Aktivist unter Generalverdacht. Das sei inakzeptabel.

Die überraschende Wende in dem jahrelangen Rechtsstreit, bei dem Ramelow immer wieder obsiegte, dürfte vom Verfassungsschutz als Ermunterung angesehen werden. Gibt es bei einer Partei tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, so ist aus Sicht der Leipziger Richter angemessen, deren Spitzenpersonal unter die Lupe zu nehmen, jedenfalls dann, wenn dies im Wege der „öffentlichen Beobachtung“ geschieht – womit ein Politiker selbst prahlt, das darf auch in den Dossiers des Geheimdienstes landen.

Lange wurde im Leipziger Gerichtssaal über die Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen in der Linken gestritten. Der Verfassungsschutz sieht sie vor allem bei einzelnen Zirkeln wie der Kommunistischen Plattform mit der langjährigen Wortführerin und heutigen Linkspartei-Vizevorsitzenden Sahra Wagenknecht, dem Marxistischen Forum, auch bei der Linksjugend Solid. Der Anwalt der Bundesrepublik, Wolfgang Roth, meint, der Einfluss dieser Gruppen sei nach wie vor groß, sie würden einwirken auf das Programm, säßen mit vielen Leuten in den Führungszirkeln. „Eine Art Marginalisierung kann ich nicht feststellen.“ Das Gericht hat er so weitgehend überzeugt: In einer Partei kann sich keiner so einfach rausziehen, erst recht kein Funktionär – so der Tenor des Urteils. Ein „gewisser Nährboden“ seien die extremistischen Zusammenschlüsse in der Linken, stellt der Vorsitzende Richter Werner Neumann bei der Urteilsverkündung fest. Mehrdeutige programmatische Aussagen, so Neumann, könnten „offen extremistische Gruppierungen ermuntern“. Auch die Äußerungen aus der Linkspartei zur DDR wertet das Gericht als zweifelhaft. Vergeblich hat Ramelows Anwalt Peter Hauck-Scholz in der Verhandlung verlangt, nach Distanzierung vom DDR-Unrecht müsse es doch noch möglich sein, auch mal etwas Nettes über den untergegangenen deutschen Staat zu sagen: „Wer jetzt den grünen Pfeil verteidigt, verteidigt die DDR? Das kann doch nicht wahr sein!“

Wahr aber ist – die Linkspartei wird nach dem Leipziger Urteil beim Thema absehbar in der Defensive sein. In vielen Bundesländern vor allem im Westen wird die Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet, meist führt die Union die Regierung. Aber auch Nordrhein-Westfalen, wo eben die SPD-Politikerin Hannelore Kraft mit ihrer rot-grünen Minderheitsregierung gestartet ist, gilt die Regelung noch. Erst vor ein paar Tagen hat Linken-Chef Ernst auf einen Zusammenhang hingewiesen: Schließlich habe die Linke Kraft ins Amt verholfen, nun solle die doch mal was für die Linke tun und die Verfassungsschutz-Beobachtung einstellen. Jetzt aber wird der neue Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) wohl erst einmal die ausführliche Urteilsbegründung aus Leipzig anfordern.

Was die Linke nun tut? Klagen. Ein „verfassungsrechtliches Machtwort“ erwartet der Linken-Rechtspolitiker Wolfgang Neskovic vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, womöglich muss sonst noch der Europäische Gerichtshof in Straßburg helfen. Ohne Richterschelte kommt auch er nicht aus – in Leipzig, so sein Kommentar, sei geurteilt worden „im Geist einer seit Weimar traditionellen Feindseligkeit der Justiz gegen linke Politik“.

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