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Blumen und Kerzen liegt an einer Bushaltestelle vor dem Supermarkt in Hamburg-Barmbek.

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Update

Oberlandesgericht Hamburg: Lebenslänglich für islamistischen Messerstecher von Hamburg

In einem Supermarkt in Hamburg-Barmbek tötete er einen Menschen und verletzte sechs weitere. Für diese Tat muss ein 27-Jähriger nun lebenslang in Haft.

Im Prozess um den tödlichen islamistischen Messerangriff in einem Hamburger Supermarkt ist der geständige Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts gegen den 27-jährigen Ahmad A. erging am Donnerstag wegen Mordes und sechsfachen versuchten Mordes jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung erheblich erschwert.

A. hatte am 28. Juli 2017 in und vor einem Supermarkt im Stadtteil Barmbek auf Kunden und Passanten eingestochen. Er sagte aus, dass seine Tat ein Beitrag zum weltweiten Dschihad sein sollte.

Stolz auf Taten

Der abgelehnte Asylbewerber aus den Palästinensergebieten hatte im Prozess gestanden, am 28. Juli 2017 in einer Edeka-Filiale im religiösen Eifer einen 50 Jahre alten Kunden erstochen und einen weiteren Mann schwer verletzt zu haben. Anschließend rannte er mit dem blutigen Messer in der Hand auf eine belebte Einkaufsstraße und verletzte noch fünf Passanten. Ein psychiatrischer Gutachter hielt ihn für voll schuldfähig.

In seinen ersten Vernehmungen hatte er laut Aussage eines Polizisten stolz auf seine Taten gewirkt. Im Prozess erschien er zunächst teilnahmslos. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung aber entschuldigte er sich erstmals bei den Opfern und ihren Familien, die noch heute unter den Folgen der Tat leiden. Sein Verteidiger betonte, Ahmad A. sei inzwischen ein anderer Mensch.

Das westliche Leben lockte den jungen Mann 2008 nach Europa, 2015 landete er schließlich in Deutschland. Laut Zeugenaussagen wollte er dort sein Studium der Zahnmedizin fortsetzen. Doch er durfte nicht bleiben. Er erklärte sich mit der Ausreise einverstanden - doch sie verzögerte sich wegen fehlender Dokumente. Er stammte demnach aus einer Familie, die nicht streng religiös ist. „Erst in Deutschland nahm sein Glaube radikalere Züge an“, hatte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft, Yasemin Tüz, in ihrem Plädoyer erklärt. (AFP, dpa)

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