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Die AfD-Parteivorsitzenden Joerg Meuthen (r.) und Alexander Gauland.

© AFP/Tobias Schwarz

Medienbericht über AfD-Spendenaffäre: Wahlkämpfe wurden aus schwarzer Kasse finanziert

Die AfD hat laut einem Bericht unzulässige Spenden in Höhe von 55.000 Euro erhalten. Seit ihrer Gründung habe die Partei auf eine schwarze Kasse zugegriffen.

Vor ihrem Bundesparteitag in Braunschweig sieht sich die AfD mit einer neuen Parteispendenaffäre konfrontiert. Laut internen Buchhaltungsunterlagen, die dem „Spiegel“ und der Schweizer Wochenzeitung „WOZ“ vorliegen, verstieß die AfD in den Jahren 2013 und 2014 mehrfach gegen das Parteiengesetz. Es geht um nicht ordnungsgemäß deklarierte und wohl unzulässige Spenden in einer Gesamthöhe von rund 55.000 Euro.

So wurde den Dokumenten zufolge die Spende einer Firma aus dem US-Bundesstaat Florida in Höhe von 13.500 Dollar nicht korrekt im Rechenschaftsbericht der Partei angegeben. In ­einem anderen Fall verschwieg die AfD eine Zuwendung in Höhe von 11.900 Euro, mit der eine Parteiveranstaltung in Krefeld finanziert worden war. In einem Schreiben des Spenders an die Partei hieß es dazu, der Rechnungsbetrag sei wunschgemäß „gestückelt“ worden.

Auch eine Wahlkampfspende in Höhe von 9999 Euro, die über das Konto einer Münchner Treuhandfirma überwiesen wurde, wirft Fragen auf. Dabei könnte es sich um eine sogenannte „Strohmann-Spende“ handeln, deren Annahme laut Parteiengesetz unzulässig ist.

Zudem nutzte die AfD den Dokumenten zufolge in ihrer Gründerzeit eine schwarze Kasse, aus der Wahlkampfaktivitäten für ausgewählte Parteigliederungen sowie den damaligen Co-Vorsitzenden der AfD, Konrad Adam, finanziert wurden. Das Geld floss über einen hessischen Verein, der ursprünglich zur Unterstützung der AfD-Vorgängerorganisation „Wahl­alternative 2013“ gegründet worden war.

Es drohen Strafzahlungen über 133.000 Euro

Laut einem internen Kassenprüfungsbericht beliefen sich die Kostenübernahmen des Vereins zugunsten der AfD im Jahr 2014 auf rund 23.000 Euro. Im entsprechenden Rechenschaftsbericht der Partei werden die Zuwendungen jedoch nicht erwähnt. Adam bestätigte auf Spiegel-Anfrage, dass er seinerzeit Wahlkampfhilfen des Vereins erhalten habe. Er sei davon ausgegangen, dass alles korrekt abgelaufen sei.

Der amtierende Bundesschatzmeister der AfD, Klaus Fohrmann, erklärte auf Spiegel-Anfrage, dass eine Auskunft zu Vorgängen in der Gründungszeit der Partei in der Kürze der vorgegebenen Antwortzeit „nicht möglich“ sei.

Sollte die Bundesverwaltung die Zuwendungen als illegale Spenden einstufen, drohen der AfD Strafzahlungen von rund 133.000 Euro. (Tsp)

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