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Als Staat mit einer EU-Außengrenze spürt Griechenland eine deutliche Belastung durch die Ankunft irregulärer Migranten über das Mittelmeer. (Archivfoto)

© Panagiotis Balaskas/AP/dpa

Migration: Dobrindt verteidigt Einigung mit Griechenland zu Asylfällen

Die EU-Staaten haben sich auf eine Reform ihres gemeinsamen Asylsystems geeinigt. Auch dazu, wie es bis zum Start im Juni laufen soll, gibt es Absprachen - unter anderem mit Athen.

Stand:

Deutschland wird bis zum Inkrafttreten der EU-Asylreform am 12. Juni keine Migranten mehr nach Griechenland zurückschicken, deren Asylantrag eigentlich dort geprüft werden müsste. Dass „wir diese Überstellungen nicht mehr versuchen durchzuführen, sondern die Verfahren hier in Deutschland stattfinden lassen“, sei Teil eines Gesamtkompromisses, auf den man sich geeinigt habe, erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf Nachfrage. Ebenfalls Teil dieser Vereinbarung sei, dass Deutschland in den ersten zwei Semestern unter den neuen Regelungen nicht zur Aufnahme von Migranten über den neuen Solidaritätsmechanismus verpflichtet sei.

Aus dem griechischen Migrationsministerium hatte es zuvor geheißen, Griechenland habe in Verhandlungen mit Deutschland und weiteren EU-Staaten erreicht, dass es bis zum Inkrafttreten der europäischen Asylreform keine Asylbewerber zurücknehmen müsse. Wenn jemand also illegal nach Griechenland und bis zum 12. Juni 2026 weiter nach Deutschland reise, werde die Person nicht zurück nach Griechenland gebracht. Das hatte in der Vergangenheit ohnehin kaum noch funktioniert.

Dobrindt betonte, bei der Vereinbarung gehe es ausschließlich um Asylbewerber und nicht um in Griechenland anerkannte Flüchtlinge. Letztere würden weiter nach Griechenland zurückgeschickt. Menschen, die in Griechenland Schutz erhalten hatten, kamen in den vergangenen Jahren häufig nach Deutschland, um erneut Asyl beziehungsweise Flüchtlingsschutz zu beantragen - teils weil sie hierzulande Angehörige haben, teils weil sie sich bessere Arbeitsmöglichkeiten oder Sozialleistungen erhofften.

Aktuell gilt für die Rückführung von Menschen, für deren Asylverfahren ein anderes europäisches Land zuständig ist - sogenannte Dublin-Fälle - eine Frist von sechs Monaten. Da die oft verstreicht, ist Deutschland für einen Großteil der zuvor in Griechenland registrierten Asylbewerber inzwischen ohnehin verantwortlich. 

Innenminister Dobrindt hatte Anfang der Woche nach einem Treffen in Brüssel der „Bild“-Zeitung gesagt: „Wir haben uns mit Griechenland und Italien darauf verständigt, dass sie Migranten wieder zurücknehmen, die über ihre Länder die Europäische Union betreten haben.“ Er bezog sich dabei offensichtlich auf die ab Juni geltenden neuen europäischen Regeln. Die griechische Seite teilte mit, Griechenland starte in die neue Regelung „mit null Rücküberstellungspflichten“.

Dublin-System funktioniert schon lange nicht richtig

Die sogenannten Dublin-Überstellungen scheiterten in der Vergangenheit oft an der vorgeschriebenen Frist und der mangelnden Bereitschaft mancher EU-Staaten, Asylbewerber zurückzunehmen. Auch deshalb einigten sich die Mitgliedstaaten auf eine Reform. Diese sieht nun unter anderem längere Fristen für die Rücküberstellung vor, wenn jemand vorübergehend für die Behörden nicht greifbar ist, also „untertaucht“.

Außerdem soll die Asylprüfung für einen Teil der Asylbewerber - solche mit geringer Aussicht auf Anerkennung als Flüchtling - künftig direkt an den Außengrenzen der Europäischen Union stattfinden. Erst wenn der Außengrenzschutz eines Tages besser funktioniere, könne Deutschland seine Binnengrenzkontrollen beenden, betonte Dobrindt.

© dpa-infocom, dpa:251210-930-405455/1

Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.

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