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Ein gerahmtes Porträtfoto des erschossenen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU)

© dpa/Swen Pförtner

Update

Mordfall Walter Lübcke: Stephan Ernst widerruft überraschend Geständnis

Der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat sein Geständnis widerrufen.

Von Frank Jansen

Der Anwalt des mutmaßlichen Täters im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat bestätigt, dass sein Mandant sein Geständnis zurückgenommen hat. Stephan E. habe vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs sein Geständnis widerrufen, teilte der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag auf Anfrage mit. Er wurde demnach vom BGH als Verteidiger des Tatverdächtigen bestellt. Weitere Angaben machte der Anwalt nicht.

Zuvor hatten die "Bild"-Zeitung und der Südwestrundfunk über die Rücknahme des Geständnisses berichtet. Der Verdächtige hatte vergangene Woche nach Angaben der Bundesanwaltschaft die Tat gestanden. Er bezeichnete sich demnach als Einzeltäter.

Die Karlsruher Behörde zog den Fall an sich, weil sie von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat ausgeht. Sie erwirkte deshalb am Dienstag auch einen neuen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen, der den bisherigen durch das Amtsgericht Kassel ersetzt.

Aus Ermittlungskreisen hieß es zu dem Widerruf, dieser sei wohl eher taktischer Natur, berichtete der SWR weiter. Das ursprüngliche Geständnis von Stephan Ernst, den Kasseler Regierungspräsidenten erschossen zu haben, sei derart ausführlich und detailreich gewesen, dass durch den Widerruf keine Auswirkungen auf die weiteren Ermittlungen zu erwarten seien. Denn trotz des Widerrufs bleiben die früheren Angaben von Stephan Ernst für die Ermittler verwertbar.

Stephan Ernst musste heute vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof erscheinen, der zuständig ist, nachdem der Generalbundesanwalt den Fall übernommen hat. Stephan Ernst hatte bislang aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Kassel in Untersuchungshaft gesessen. Deshalb wurde der Haftbefehl umgestellt und gilt wie die Untersuchungshaft weiterhin. (Mit dpa)

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