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Wegen eines Terroralarms ist es am Montagabend zu einem Einsatz des Landeskriminalamtes in Chemnitz gekommen. Eine entsprechende Twitter-Meldung der Bild-Zeitung bestätigte die Polizeidirektion der Stadt auf Anfrage. Foto: Harry Haertel/Haertelpress/dpa/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

© Harry Haertel/ Haertelpress/ dpa/

Terrorrverdacht in Deutschland: Mutmaßliches IS-Mitglied aus Chemnitz wieder auf freiem Fuß

In Chemnitz durchsuchte die Polizei die Wohnung eines mutmaßlichen IS-Mitglieds. Unterdessen hat die Bundesanwaltschaft im Prozess gegen den Terrorverdächtigen Marco G. die Höchststrafe gefordert.

Von Frank Jansen

Bei einer Razzia in Chemnitz hat sich der Verdacht auf Sprengstoff bei einem Terrorverdächtigen nicht bestätigt. Die Polizei hatte am Montag die Wohnung eines Syrers durchsucht, aber nichts gefunden. Das Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen den Mann läuft aber weiter. Die Behörde hält ihn für ein Mitglied der Terrormiliz „Islamischer Staat“. Der Syrer habe dem IS Geld zukommen lassen und bei Schleusungen geholfen, hieß es in Sicherheitskreisen. Bei den Ermittlungen habe sich kurzfristig der Verdacht ergeben, der Mann verfüge über Sprengstoff. Da sich die Hinweis nicht bestätigte, sei der Syrer auch nicht festgenommen worden.

Keine Verbindung zu Alabkr nachgewiesen

Eine Verbindung zum spektakulären Fall des Syrers Jaber Albakr gebe es nicht, sagten Sicherheitsexperten. Die Polizei hatte am 8. Oktober 2016 vergeblich versucht, den Flüchtling in Chemnitz festzunehmen. Albakr entkam aus dem Haus, in dem er in der Wohnung eines Bekannten mit hochexplosivem Sprengstoff hantiert hatte. Zwei Tage später überwältigten in Leipzig syrische Flüchtlinge den gesuchten Terrorverdächtigen und lieferten ihn der Polizei aus. Albakr wurde in die JVA Leipzig gebracht. Am 12. Oktober erhängte er sich in seiner Zelle.

Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass Albakr geplant hatte, im Auftrag des IS den Berliner Flughafen Tegel anzugreifen. Nach Informationen des Tagesspiegels ist der Mieter der Chemnitzer Wohnung, in der sich der Sprengstoff befand, wieder auf freiem Fuß. Es gebe keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen den Syrer, Komplize von Albakr gewesen zu sein, sagten Sicherheitskreise.

Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe gegen Verdächtigen Marco G.

Unterdessen hat die Bundesanwaltschaft im Prozess gegen den Terrorverdächtigen Marco G. die Höchststrafe gefordert. Oberstaatsanwältin Duscha Gmel plädierte am Montag im Oberlandesgericht Düsseldorf auf lebenslange Haft und beantragte auch, der Strafsenat solle die besondere Schwere der Schuld feststellen. Damit wäre eine Entlassung nach 15 Jahren unmöglich. Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt, der Konvertit habe am 10. Dezember 2012 die in einer Sporttasche versteckte, selbstgebastelte Bombe auf einem Bahnsteig des Hauptbahnhofs Bonn abgestellt. Der Sprengsatz explodierte allerdings nicht. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft nur wegen eines technischen Defekts. Marco G. habe geplant, „eine möglichst große Anzahl von Menschen zu töten“, sagte die Oberstaatsanwältin. Der Verteidiger des Islamisten hatte hingegen schon zu Beginn des Prozesses im September 2014 angegeben, die Bombe sei nur eine Attrappe gewesen.

Sicherheitsmaßnahmen im Prozess von Marco G. verschärft

Marco G. muss sich zudem mit drei weiteren Angeklagten auch wegen eines mutmaßlich versuchten Anschlags auf den Chef der islamfeindlichen Partei Pro NRW, Markus Beisicht, verantworten. Die vier Islamisten sollen im März 2013 geplant haben, Beisicht zu erschießen. Die Polizei nahm die Männer fest, offenbar kurz vor dem schon vorbereiteten Attentat. Für die drei mutmaßlichen Mittäter von Marco G. forderte Oberstaatsanwältin Gmel Haftstrafen zwischen elf und 14 Jahren. Die vier Angeklagten seien Anhänger einer „äußerst extremistischen und gewaltbereiten Ideologie“, sagte die Anklägerin. Das Urteil wird für März erwartet.

Die Sicherheitsmaßnahmen im Prozess wurden im November 2015 nochmal verschärft. Polizeibeamte hatten in der Zelle von Marco G. in der JVA Wuppertal eine selbstgemachte Stichwaffe, Rasierklingen sowie eine Skizze des Gefängnisses gefunden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf leitete ein Verfahren wegen des Verdachts auf Gefangenenbefreiung ein. Marco G. wurde zudem in eine andere JVA verlegt. Auf dem Dach des Hochsicherheitstrakts des OLG Düsseldorf, in dem der Prozess stattfindet, postierte die Polizei Scharfschützen.

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