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Der Satiriker Jan Böhmermann

© Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Nach Böhmermann-Sendung: Verfassungsschutz erstattet Strafanzeige nach Veröffentlichung von NSU-Berichten

Die Plattform „Frag den Staat“ und das „ZDF Magazin Royale“ hatten die Dokumente veröffentlicht. Die Anzeige richtet sich nun gegen die unrechtmäßige Weitergabe.

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen hat nach der Veröffentlichung von geheimen NSU-Berichten einen Antrag auf Strafanzeige gestellt.

Die Strafanzeige sei wegen der unrechtmäßigen Weitergabe von als Verschlusssachen eingestuften Dokumenten gegen Unbekannt gestellt worden, teilte die Behörde am Montag in Wiesbaden mit. Das hessische Landeskriminalamt befasse sich nun mit den Ermittlungen.

Die Plattform „Frag den Staat“ und das „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann hatten die Dokumente veröffentlicht und ins Internet gestellt. Die Strafanzeige des LfV richtet sich nur gegen die unrechtmäßigen Weitergabe der Dokumente und nicht gegen die Veröffentlichung.

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Das Landesamt für Verfassungsschutz betonte, dass die Dokumente zwei Untersuchungsausschüssen des hessischen Landtags vollständig vorgelegen haben. Auch die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz (PKV) hätten jederzeit die Möglichkeit, die Aktenprüfungsberichte einzusehen.

Die Dokumente seien zudem dem Bundeskriminalamt, der Generalbundesanwaltschaft sowie dem hessische Landeskriminalamt zur Verfügung gestellt worden.

Der „Nationalsozialistische Untergrund“ hatte über Jahre unerkannt mordend durch Deutschland ziehen können. Die Opfer der Rechtsterroristen waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin. (dpa)

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