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Fall Ermyas M.: Nehm entscheidet über Beschwerde

Generalbundesanwalt Nehm entscheidet heute, ob er im Fall des Angriffs auf einen Deutsch-Äthiopier in Potsdam eine Beschwerde gegen die Haftentlassung der Verdächtigen erhebt. Die beiden Männer waren gestern freigekommen.

Karlsruhe/Potsdam - Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am Dienstag die Haftbefehle wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgehoben. Der deutsche Ingenieur dunkler Hautfarbe Ermyas M. war am Ostersonntag mit Faustschlägen schwer verletzt worden und ist seitdem im Krankenhaus.

Angesichts des «fortgeschrittenen Ermittlungsstadiums» halte der BGH-Ermittlungsrichter einen dringenden Tatverdacht nicht mehr für gegeben, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. «Dabei spielt insbesondere eine Rolle, dass der Geschädigte sich bislang nicht an die Tat erinnern kann», hieß es weiter. Der Verdacht, dass die Beschuldigten an der Gewalttat beteiligt waren, bestehe allerdings fort.

Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte kurz nach der Tat den Fall an sich gezogen mit der Begründung, dass es sich um den Verdacht des versuchten Mordes handle, der einen rechtsextremistischen Hintergrund haben könnte. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte Nehm dafür mehrmals öffentlich kritisiert und vor einer voreiligen Festlegung gewarnt.

Der stellvertretende Chef der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), nahm die Bundesanwaltschaft in Schutz. Der Behörde sei kein Vorwurf zu machen, sie habe nach dem ersten Erscheinungsbild handeln müssen, sagte Bosbach der «Berliner Zeitung» (Mittwoch). Die Aufhebung des dringenden Tatverdachts sei im übrigen für ein Strafverfahren kein ungewöhnlicher Vorgang. «Das ist noch kein Unschuldsnachweis.» Schönbohm wollte sich in dem Blatt nicht zu der Haftentlassung der Verdächtigen äußern.

Bosbach warnte davor, auf Grund der Entwicklung in dem Fall Rechtsextremismus auf die leichte Schulter zu nehmen. «Wir dürfen das nicht zum Anlass nehmen, rechte Gewalt zu bagatellisieren.» Politik und Medien müssten aber die Lehre daraus ziehen, dass über Gewalttaten nicht vorschnell geurteilt werden dürfe.

Nach der Aufhebung der Haftbefehle muss nun entschieden werden, ob Nehm das Verfahren mangels Zuständigkeit an die Potsdamer Staatsanwaltschaft abgeben muss. Nach dpa-Informationen gingen die Ermittler zuletzt eher von einer Schlägerei als von einem gezielten Überfall auf den Deutsch-Äthiopier aus. Allerdings habe die dunkle Hautfarbe des Opfers wohl dazu beigetragen, dass die Täter deutlich stärker zugeschlagen hätten. (tso/dpa)

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