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Blick in den Gerichtssaal in Itzehoe

© dpa/Markus Schreiber/AP-Pool

Neustart nach Haftbefehl: Prozess gegen ehemalige KZ-Sekretärin beginnt

Beihilfe zum Mord an über 11.000 Menschen wird einer ehemaligen Sekretärin im KZ Stutthof vorgeworfen. Die 96-Jährige muss sie sich nun die Anklage anhören.

In einem zweiten Anlauf hat am Dienstag der Prozess gegen eine ehemalige KZ-Sekretärin vor dem Landgericht Itzehoe beginnen. Der 96-jährigen Irmgard F. wird Beihilfe zum Mord in über 11.000 Fällen im Konzentrationslager Stutthof zur Last gelegt.

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Zum eigentlichen Prozessbeginn am 30. September war die Angeklagte nicht erschienen. Sie war nach Angaben des Gerichts untergetaucht. Mehrere Stunden später wurde die Frau von der Polizei in Hamburg festgenommen. Das Gericht erließ einen Haftbefehl. Nach fünf Tagen wurde die 96-Jährige unter Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aus der Haft entlassen.

Irmgard F. hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Juni 1943 bis April 1945 in der Kommandantur des deutschen Konzentrationslagers bei Danzig gearbeitet. Ihr wird zur Last gelegt, als Stenotypistin und Schreibkraft den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet zu haben.

Die Verlesung der Anklage wird für Dienstag erwartet. 30 Nebenkläger, darunter Überlebende des Lagers aus Polen und Israel, werden von 14 Anwälten vertreten. Die Angeklagte hat einen Pflichtverteidiger.

65.000 Menschen starben im KZ Stutthof

Im KZ Stutthof und seinen Nebenlagern sowie auf den sogenannten Todesmärschen zu Kriegsende starben nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralstelle in Ludwigsburg etwa 65.000 Menschen.

Am ersten Prozesstag hatte die 96-Jährige wenige Stunden vor Prozessbeginn ihr Heim in Quickborn (Kreis Pinneberg) verlassen und war mit einem Taxi Richtung Norderstedt/Hamburg-Ochsenzoll gefahren. Nach Medien-Informationen war sie am Mittag zu Fuß in Hamburg unterwegs, als Polizisten auf sie aufmerksam wurden.

Das Verfahren gegen Irmgard F. findet vor einer Jugendkammer statt, weil die Angeklagte zur Tatzeit erst 18 beziehungsweise 19 Jahre alt war. Der Prozess gilt als einer der letzten NS-Prozesse in Deutschland. Seit dem 7. Oktober läuft allerdings auch ein Verfahren vor dem Landgericht Neuruppin, das in Brandenburg/Havel stattfindet.

Dem 100 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, als SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen nahe Berlin zwischen 1942 und 1945 Beihilfe zur Ermordung von mehreren tausend Menschen geleistet zu haben. Der in Litauen aufgewachsene Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. (dpa)

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