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NRW nennt weitere Staatsangehörigkeiten bei Straftaten : Bundesinnenministerium bezeichnet Vorstoß als „nachvollziehbar und sinnvoll“
Am Vorstoß des Innenministers von Nordrhein-Westfalen hatte es viel Kritik gegeben, doch das Bundesinnenministerium befürwortet den Vorschlag – unter einer Bedingung.
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In der Diskussion um die Angabe von Mehrfach-Staatsangehörigkeiten bei Straftaten spricht sich das Bundesinnenministerium für die Veränderung der Kriminalitätsstatistik aus. Eine Sprecherin sagte dem Tagesspiegel: „Wir halten das Vorgehen Nordrhein-Westfalens, nunmehr in der Polizeilichen Kriminalstatistik Mehrfach-Staatsangehörigkeiten bei Tätern und Opfern auszuweisen, für nachvollziehbar und sinnvoll. Die Erfassung sämtlicher Staatsangehörigkeiten führt zu mehr Transparenz.“
Einschränkend teilte sie jedoch mit: „Um entsprechende Daten in der Bundes-PKS erfassen zu können, ist die Abstimmung mit allen Ländern notwendig.“ Hierfür bedürfe es einer konsensualen Entscheidung im Kreis aller Länder und des Bundes, was in der Vergangenheit bei anderen Kriterien teilweise erhebliche Zeit in Anspruch genommen habe.
Bayern schließt nun eine Umstellung seiner Statistik ebenfalls nicht aus. Eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums teilte dem Tagesspiegel mit: „Das ist ein interessanter Ansatz. Sobald erste Ergebnisse aus dem Vorgehen in NRW vorliegen, werden wir uns diese genauer anschauen.“
Niedersachsen sieht Vorhaben kritisch
In Niedersachsen zeigt sich Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) dagegen kritisch. Behrens erklärte: „Den Vorstoß meines Amtskollegen aus NRW habe ich mit Verwunderung zur Kenntnis genommen.“ Im Rahmen der Innenministerkonferenz habe das Thema der generellen Erfassung doppelter Staatsangehörigkeiten in der Polizeilichen Kriminalstatistik bisher beispielsweise gar keine Rolle gespielt.
„Ich sehe überhaupt nicht, worin hier der Erkenntnisgewinn oder der Mehrwert für die Polizeiarbeit liegen soll. Und auch politisch halte ich die Richtung dieser Debatte für grundfalsch.“ Behrens betonte: „Deutscher oder Deutsche ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, da gibt es und da darf es keine Abstufungen geben. In Niedersachsen werden wir daher nichts an unserer bewährten Praxis ändern.“
In Thüringen, geführt von einer Koalition aus CDU, SPD und BSW, will man ebenfalls nichts an der bisherigen Praxis ändern. Hier werde „weiterhin gemäß den bundeseinheitlichen Richtlinien eine Staatsbürgerschaft erfasst und an das BKA gemeldet“, hieß es auf Anfrage.
Im rot-rot-regierten Mecklenburg-Vorpommern plant man ebenfalls keine Änderung. Das dortige Innenministerium plädierte auf Anfrage für eine bundeseinheitliche Vorgehensweise, „da eine belastbare, aussagekräftige und vergleichbare PKS nur länderübergreifend gewährleistet werden kann“.
Das Bundeskriminalamt (BKA) fügte hinzu, dass die Landeskriminalämter die jeweiligen statistischen Daten erfassten und an das BKA übermittelten. Ein Sprecher betonte, Entscheidungen zur Erfassung würden in einer entsprechenden Kommission aller Beteiligten getroffen: „Derzeit ist keine Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten vorgesehen.“ Bei Personen mit deutscher und einer weiteren Staatsangehörigkeit werde in der Polizeilichen Kriminalstatistik vorrangig die deutsche erfasst.
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