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Als erstes Bundesland: NRW will bei Tatverdächtigen künftig alle Staatsangehörigkeiten erfassen
Haben Tatverdächtige einen deutschen und einen ausländischen Pass, wird in der Kriminalstatistik bislang nur die deutsche Staatsangehörigkeit genannt. Das will Nordrhein-Westfalen nun ändern.
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Das Bundesland Nordrhein-Westfalen will künftig in der jährlichen Polizeilichen Kriminalstatistik Mehrfachstaatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen und Opfern gesondert erfassen und auswerten. Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf das NRW-Innenministerium.
Bislang wurde bei Tatverdächtigen mit einem deutschen und einem ausländischen Pass lediglich die deutsche Staatsangehörigkeit genannt. So wird dies auch in allen anderen Bundesländern gehandhabt. Rein ausländische Tatverdächtige sollen in NRW auch künftig wie gehabt als ausschließlich ausländische Tatverdächtige bezeichnet werden, schreibt die Zeitung weiter.
„Die Statistik der deutschen Straftäter bleibt auch bestehen, aber nun mit dem entscheidenden Zusatz des Anteils der Tatverdächtigen mit einer doppelten oder mehrfachen Staatszugehörigkeit“, zitiert das Blatt aus dem NRW-Innenministerium. „Wenn wir nicht alle Staatsangehörigkeiten erfassen, tappen wir im Dunkeln. Wer die Realität sehen will, muss sie auch messen“, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) demnach. „Nur so können wir die Dinge beim Namen nennen und unsere Polizei in die Lage versetzen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Straftaten wirksam zu bekämpfen.“ Er erhoffe sich so mehr Transparenz.
Wie es in dem Bericht weiter heißt, hat das Innenministerium die Kriminalstatistik des vergangenen Jahres bereits nach den neuen Richtlinien ausgewertet. Demnach ist insgesamt nahezu jeder zehnte Tatverdächtige mit einer zweiten Staatsangehörigkeit registriert. Jeder sechste Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit hat ebenfalls eine zweite Staatsangehörigkeit.
Im Falle einer Weiterleitung von Tatverdächtigen an das Bundeskriminalamt soll übrigens weiterhin nur eine Staatsangehörigkeit übermittelt werden, als Grund werden hier bundeseinheitliche Richtlinien genannt. (Tsp)
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