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Ein Flugzeug fliegt am Flughafen in Hannover hinter Stacheldraht.

© Julian Stratenschulte/dpa

Update

Oberverwaltungsgericht: Stadt Bochum muss Sami A. zurückholen

Der unter umstrittenen Umständen nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche Islamist Sami A. muss nach Deutschland zurückgeholt werden. Das teilte das Oberverwaltungsgericht Münster mit.

Die Stadt Bochum muss nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts den abgeschobenen Islamisten Sami A. nach Deutschland zurückholen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies am Mittwoch eine Beschwerde der Stadt Bochum gegen die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnete Rückholung ab, wie das Münsteraner Gericht mitteilte. Die Abschiebung von A., der früher Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll, sei "offensichtlich rechtswidrig" gewesen.

Das Oberverwaltungsgericht erklärte, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei das wieder geltende Abschiebeverbot eine Stunde vor Abschluss der Abschiebung übermittelt worden. Die Stadt Bochum habe nicht darlegen können, dass die Abschiebung nicht mehr hätte abgebrochen werden können. Einer Rückholung stehe auch ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nicht entgegen. So könne eine Betretenserlaubnis erteilt werden. Auch dass der Mann zurzeit keinen gültigen Pass habe oder dass es eine Ausreisesperre geben könnte, seien keine Hindernisse. Vielmehr stehe dies in Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen der tunesischen Behörden, deren Ergebnis abzuwarten bleibe.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte zuvor gegen die Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10.000 Euro verhängt, weil Sami A. bislang nicht nach Deutschland zurückgeholt wurde. Der als islamistischer Gefährder geltende Mann war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Ein Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, dass er wegen möglicher Foltergefahr nicht in das nordafrikanische Land zurückgeschickt werden dürfe, wurde erst übermittelt, als das Flugzeug mit A. bereits unterwegs war. Daraufhin hatte das Verwaltungsgericht die Rückholung angeordnet.

Das NRW-Flüchtlingsministerium reagierte mit Unverständnis auf den OVG-Beschluss. "Das Gericht lässt uns ratlos zurück", hieß es in einer Erklärung. "Wir sind nach wie vor der festen Überzeugung, dass Sami A. in Tunesien weder gefoltert wurde, noch ihm dort künftig Folter droht."

Auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) kritisierte den Beschluss . "Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen", sagte Reul der "Rheinischen Post". "Ich zweifle, ob das bei diesem Beschluss der Fall ist. Wenn die Bürgerinnen und Bürger Gerichtsentscheidungen nicht mehr verstehen, ist das Wasser auf die Mühlen der Extremen."

Visum zur einmaligen Einreise angefordert

Die Stadt Bochum erkannte die Entscheidung an. Die Ausländerbehörde stelle für A. nun eine sogenannte "Betretenserlaubnis" aus, damit der Tunesier trotz einer gegen ihn bestehenden Einreisesperre zurückkehren könne, erklärte die Stadt Bochum. Zugleich ersuchte die Ausländerbehörde der Stadt Bochum das Auswärtige Amt, A. ein Visum zur einmaligen Einreise nach Deutschland auszustellen.

Ob der Tunesier damit aber wirklich nach Deutschland zurückkehrt, ist unsicher. Ein Sprecher des tunesischen Justizministeriums sagte der Nachrichtenagentur AFP: "Die Untersuchung der tunesischen Justiz ist noch nicht abgeschlossen." Der Pass von A. bleibe eingezogen, sodass er nicht reisen könne. "Tunesien ist ein souveräner Staat und hat das Recht, über seine Bürger zu urteilen." In Tunesien kam A. nach zwei Wochen in Untersuchungshaft vorläufig frei, sein Reisepass wurde aber einbehalten.

Sami A. wäre in Bochum auf freiem Fuß

Nordrhein-Westfalens Landtagsfraktions-Chef Thomas Kutschaty (SPD) hält es dagegen für wahrscheinlich, dass Sami A. bald nach Deutschland zurückkehrt. Einen dringenden Tatverdacht hätten die tunesischen Behörden ja offensichtlich nicht, „sonst wäre er ja inhaftiert worden“, sagte der frühere NRW-Justizminister am Donnerstag im WDR5-Interview. „Das heißt, wir müssen schon damit rechnen, dass Sami A. demnächst wieder in Bochum herumläuft“, so Kutschaty. Dort lebte der Islamist in den vergangenen Jahren mit Frau und Kindern.

Letztlich sei die Situation dann schlechter als vor der Abschiebung, als der 42-Jährige in Abschiebehaft saß, so der Fraktionschef. „Da saß er trocken, gut und sicher. Wenn er jetzt nach Deutschland zurückkommt, dann wird er nicht wieder in der Abschiebeanstalt sitzen, sondern dann wird er als freier Mann in Bochum rumlaufen. Und das ist natürlich schon ein großes Problem“, sagte Kutschaty.

SPD und Grüne riefen Landesflüchtlingsminister Stamp zu persönlichen Konsequenzen auf. Stamp habe sich zur "vollen politischen Verantwortung" im Fall A. bekannt, erklärte SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty. "Jetzt erwarte ich, dass er dieser Erklärung die notwendigen Taten folgen lässt."

SPD und Grüne fordern Konsequenzen

Auch der Rechtsexperte der oppositionellen Grünen, Stefan Engstfeld betonte, Stamp habe frühzeitig die politische Verantwortung für die Vorgänge um die umstrittene Abschiebung übernommen. Dafür gebühre dem FDP-Politiker Respekt. "Jetzt muss er aus dieser Verantwortung die zwangsläufige Konsequenz ableiten - aus unserer Sicht kann das nur sein Rücktritt sein", fügte Engstfeld hinzu.

Dem mutmaßlichen ehemaligen Leibwächter von Osama Bin Laden droht in Tunesien eine Anklage wegen Terrorismus. Derzeit ist er auf freiem Fuß, hat aber keinen gültigen Reisepass. Das Untersuchungsverfahren gegen den Islamisten läuft nach Angaben der tunesischen Behörden weiter. (dpa, AFP, EPD)

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