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Elektroscooter liegen auf einem Gehweg in Stuttgart (Symbolbild)

© imago/Arnulf Hettrich

„Ohne Wenn und Aber“: Hubig will Fahrer und Anbieter von E-Scootern stärker in die Haftung nehmen

Wer nach einem E-Scooter-Unfall Schadenersatz will, hat es bisher schwer. Das soll sich ändern. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig die Fahrer ihre Unschuld beweisen müssen.

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Haftungsregeln bei Unfällen mit E-Scootern deutlich verschärfen. Unfallopfer sollen künftig leichter Schadenersatz erhalten, wie sie der „Bild“-Zeitung sagte. Zudem sieht ein Entwurf aus ihrem Ministerium vor, dass Fahrer haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Bislang müssten Geschädigte nachweisen, dass der Fahrer den Unfall verursacht hat – ein Punkt, der laut Hubig in der Praxis oft dazu führt, dass die Betroffenen leer ausgehen.

Auch Sharing-Anbieter sollen stärker in die Pflicht genommen werden. „Wenn mit ihren Scootern Schäden verursacht werden, dann sollen die Anbieter dafür auch Ersatz leisten müssen – ohne Wenn und Aber“, sagte Hubig. Sie sehe keinen Grund, weshalb für E-Scooter andere Regeln gelten sollten als für Autos.

Begründet wird die geplante Reform mit der steigenden Zahl von Zwischenfällen. Demnach stieg die Zahl der Beteiligten an Unfällen mit E-Scootern von weniger als 6000 im Jahr 2020 auf mehr als 12.000 im vergangenen Jahr.

Vor allem falsch abgestellte E-Scooter sorgten häufig für Unfälle, deren Ursache Betroffene bisher kaum beweisen konnten. „Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil der Fahrer des E-Scooters schon längst über alle Berge ist“, sagte Hubig. (dpa)

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