Politik: Paunsdorf-Affäre: Als Waschbecken fehlten, kam der Staatssekretär
Kaum haben die Diadochenkämpfe im Haus des sächsischen CDU-Ministerpräsidenten etwas nachgelassen, gerät Kurt Biedenkopf von anderer Seite unter Druck. Heute muss Biedenkopf im so genannten Paunsdorf-Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtags aussagen.
Kaum haben die Diadochenkämpfe im Haus des sächsischen CDU-Ministerpräsidenten etwas nachgelassen, gerät Kurt Biedenkopf von anderer Seite unter Druck. Heute muss Biedenkopf im so genannten Paunsdorf-Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtags aussagen. Am Dienstag ist sein früherer Kronprinz, der Ex-Finanzminster Georg Milbradt (CDU) an der Reihe. Der Ausschuss soll klären, ob es beim Abschluss von Mietverträgen für ein Behördenzentrum in Leipzig-Paunsdorf 1993 zu einer Einflussnahme des Ministerpräsidenten und weiteren Regierungsmitgliedern zum Nachteil des Freistaates kam.
Die PDS-Fraktion, auf deren Initiative der Ausschuss vor zehn Monaten eingerichtet wurde, wirft Biedenkopf vor, dass durch seine Einflussnahme zugunsten des mit ihm befreundeten Kölner Bauunternehmers Heinz Barth dem Freistaat im Laufe der Jahre ein Schaden von mindestens 352 Millionen Mark entstanden ist. Zudem habe der Ministerpräsident gegenüber dem Parlament bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen und Anträge mehrfach die Unwahrheit gesagt. Auf ermittelnde Staatsanwälte sei Druck ausgeübt worden.
In Leipzig-Paunsdorf hatte die Finanz-Treuhand-Gesellschaft (FTG) von Barth bis 1994 den Büro- und Geschäftskomplex Paunsdorf-Center errichtet. Darin mietete der Freistaat Räume, um dort Behörden unterzubringen, darunter das Sächsische Staatsarchiv, die Polizeidirektion Leipzig, das Institut für Länderkunde sowie das Sondereinsatzkommando der Polizei. Dabei wurde ein Preis von 23 Mark 57 Mark je Quadratmeter und ein Vertragslaufzeit von 25 Jahren vereinbart - obgleich das Finanzministerium bei Vertragsverhandlungen noch im März 1993 bereits einen Mischmietpreis von nur 20 Mark 50 Mark als überhöht kritisiert hatte.
Eine Gewerberaumrichtlinie der Stadt Leipzig von 1994 sieht in Randlagen wie Paunsdorf nur Beträge von zehn bis 15 Mark je Quadratmeter vor. Dass es dennoch zu einem für die FTG und Barth derart vorteilhaften Mietvertrag kam, wird der Einflussnahme Biedenkopfs zugeschrieben. Gegen den Widerstand des Finanzministeriums, wie die PDS glaubt. Biedenkopf hat seine Einflussnahme nie bestritten, sie aber als Teil seiner üblichen Bemühungen um Investoren für den Freistaat dargestellt. Er sei von seinem Freund Barth ständig auf dem Laufenden gehalten worden, habe aber auf die Mietverträge keinen Einfluss genommen, hieß es. Vom Landesrechnungshof war den Vorgang schon 1996 gerügt worden.
Nach dem Studium von mehr als 200 Aktenordnern mit rund 50 000 Seiten ist der parlamentarische Geschäftsführer der PDS-Fraktion, André Hahn, zu der Erkenntnis gelangt, dass die Einflussnahme Biedenkopfs "weit über die normale Unterstützung eines Großinvestors hinaus gegangen" sei. Nicht nur, dass übliche Mietabschläge für Nebenflächen wie Treppenhäuser, Keller, Abstellkammern und sogar den Hundezwinger, nicht abgezogen worden seien. In einem Generalvertrag von 1997 habe der Freistaat sogar noch über die bereits gemieteten großzügigen 43 000 Quadratmeter die Kosten für 6793 Quadratmeter nicht benötigter Fläche übernommen. Zudem seien Fenster, Heizung, Elektroinstallationen und Sanitäreinrichtungen ungerechtfertigt als "nutzerspezifische Einbauten" berechnet worden, was der Freistaat mit zusätzlich 33 Millionen Mark bezahlt habe.
Der PDS zufolge soll sich Biedenkopf sehr eingehend um Barth und die FTG gekümmert haben. Die FTG habe sich mit jedem noch so banalen Problem stets direkt an den Ministerpräsidenten gewandt, sagt Hahn. Die Palette reicht von der Kantine für das Polizeipräsidium, Mängeln am Rolltor für die Tiefgarage bis zu fehlendem Sonnenschutz für Büroräume. Als Wasserhähne und Waschbecken gestohlen wurden, aktivierte Biedenkopf seinen Innenstaatssekretär. Die CDU hat die Vorwürfe der PDS als "unseriöse Milchmädchenrechnung" zurückgewiesen, die auf "alten und längst als falsch widerlegten Annahmen" beruhe.
Ralf Hübner