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US-Präsident Donald Trump auf dem Weg durch den Lafayette Park

© dpa/AP/Patrick Semansky

Polizeieinsatz bei Protest gegen Rassismus: US-Bürgerrechtler verklagen Trump

Der US-Präsident Trump ließ friedliche Demonstranten gewaltsam verjagen, um zu einem Fototermin zu kommen. Bürgerrechtsgruppen gehen nun juristisch dagegen vor.

US-Bürgerrechtler haben Klage gegen Präsident Donald Trump wegen des Einsatzes von Tränengas und Gummigeschossen gegen Demonstranten vor dem Weißen Haus eingereicht. Der Einsatz am Montag sei gesetzwidrig gewesen, da die Demonstranten sich friedlich verhalten hätten, argumentieren die Bürgerrechtsorganisation ACLU und andere Gruppen in ihrer am Donnerstag eingereichten Klage. Die Klage richtete sich auch gegen Justizminister Bill Barr und Verteidigungsminister Mark Esper.

Nach dem massiven Polizeieinsatz war Trump zu Fuß zu einer Kirche nahe seines Amtssitzes gegangen. Die St.-Johns-Kirche war am Tag davor bei den Protesten gegen Rassismus und exzessive Polizeigewalt durch ein Feuer beschädigt und mit Graffiti beschmiert worden. Der Präsident ließ sich vor dem Gotteshaus mit der Bibel in der erhobenen Hand fotografieren.

Trump habe eine "kriminelle Attacke" auf Demonstranten geführt, erklärte der ACLU-Vertreter Scott Michelman. Durch dieses Vorgehen würden "die Fundamente der Verfassungsordnung der Nation erschüttert".

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Der Polizeieinsatz beim Weißen Haus hat in den USA viel Kritik ausgelöst. Trumps designierter Herausforderer bei der Wahl im November, Joe Biden, reagierte empört darauf, dass Trump "für einen Fototermin" Tränengas und Gummigeschosse auf Demonstranten habe feuern lassen. Justizminister Barr verteidigte jedoch am Donnerstag den Polizeieinsatz. Dieser habe nichts damit zu tun gehabt, dass Trump sich danach zu Fuß zu der Kirche begeben hatte, beteuerte er.

In den USA gib es seit vergangener Woche landesweite Anti-Rassismus-Proteste. Sie waren durch den Tod des Afroamerikaners George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz in Minneapolis ausgelöst worden. Im Zuge der Proteste kam es immer wieder zu Ausschreitungen. (AFP)

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