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Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zum Tragen von Tattoos bei Polizisten und Soldaten verabschiedet.

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Polizisten und Soldaten betroffen: Neue Regeln für Tattoos und Haare bei Beamten

Der Dienstherr kann das Tragen von Tattoos untersagen, wenn die „amtliche Funktion“ beeinträchtigt wird. So steht es in einem Gesetzentwurf.

Die Möglichkeiten zum Tragen einer Tätowierung werden für Polizisten und Soldaten gesetzlich eingeschränkt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am Mittwoch in Berlin verabschiedet.

Danach kann das Tragen von sichtbaren Tätowierungen, Schmuck oder einer bestimmten Haartracht vom Dienstherrn untersagt werden, wenn dadurch „die amtliche Funktion“ eines Beamten beeinträchtigt wird. Zur Begründung heißt es, Staatsdiener müssten mit ihrem Erscheinungsbild „Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen“ nehmen.

Ähnliche Regelungen gibt es zwar bereits, die beruhen aber nur auf Verwaltungsvorschriften oder Erlassen. Weil es sich jedoch um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt, hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017 eine gesetzliche Regelung angemahnt. Hintergrund war damals der Prozess gegen einen Polizisten, der wegen rechtsextremer Tattoos seinen Beamtenstatus verloren hatte.

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Die Neuregelung ist Teil einer umfassenden Reform des Beamtenrechts. Danach sollen Beamte künftig etwa mehr Freizeitausgleich für Dienstreisen bekommen. Reisezeiten, die über die tägliche Arbeitszeit hinausgehen, werden dann ab der ersten Minute angerechnet statt - wie bisher - erst ab der 16. Stunde. Darüber hinaus wird die Möglichkeit erweitert, Überstunden auf Langzeitkonten anzusparen. (dpa)

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