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Peter Feldmann (SPD), Oberbürgermeister von Frankfurt.

© Boris Roessler/dpa

Tatverdacht auf Vorteilsnahme: Prozess gegen Frankfurter OB Feldmann beginnt am 18. Oktober

Der Prozess gegen den Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) beginnt am 18. Oktober. Gegen den OB besteht der Tatverdacht der Vorteilnahme.

Stand:

Bis zum 23. November seien weitere fünf Verhandlungstage angesetzt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Feldmann hatte erst am Dienstag seinen Rückzug aus dem Amt für Ende Januar 2023 angekündigt.

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Am 10. Juni hatte die große Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung den OB im Zusammenhang mit dem Skandal um die frühere Leitung des AWO-Kreisverbands Frankfurt zum Rücktritt aufgefordert.

Tatverdacht der Vorteilnahme

Die Staatsanwaltschaft hatte am 24. März Anklage gegen Feldmann wegen des Tatverdachts der Vorteilsnahme erhoben. Der Oberbürgermeister habe seinen Einfluss genutzt, damit seine Frau als Leiterin einer Kindertagesstätte der AWO „ohne sachlichen Grund“ zu einem übertariflichen Gehalt mit einem sonst unüblichen Dienstwagen eingestellt worden sei.

Außerdem solle es eine Absprache mit der AWO gegeben habe, dass diese Spenden für seinen Wahlkampf 2018 gesammelt und dafür Wohlwollen für ihre Interessen entgegengebracht bekommen habe. (epd)

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