
© dpa/Monika Skolimowska
Rechtsexperte bewertet Einstufung der AfD: Gutachten des Verfassungsschutzes könnte Grundlage für Verbotsverfahren sein
Laut einem Medienbericht zeigt eine Analyse, dass zahlreiche Belege des Bundesamts für Verfassungsschutz gegen die AfD in einem Parteiverbotsverfahren verwertet werden könnten.
Stand:
Ein Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), mit dem die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft wurde, könnte nach Einschätzung eines führenden Staatsrechtlers eine wichtige Grundlage für ein mögliches Parteiverbotsverfahren sein.
Dies geht aus einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung von Markus Ogorek hervor, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität zu Köln. Die Untersuchung liegt dem „Spiegel“ vorab vor.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Anfang Mai erklärt, das Gutachten sei „nicht ausreichend“, um ein Verbotsverfahren zu begründen.
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Ogorek kommt dagegen zu dem Schluss, dass die rechtlichen Maßstäbe für die Einstufung als rechtsextremistisch und für ein Parteiverbotsverfahren weitgehend vergleichbar seien. Viele der vom BfV zusammengetragenen Belege könnten daher grundsätzlich auch für ein Verbotsverfahren „fruchtbar“ sein.
Ogorek fordert die demokratischen Parteien auf, sich vorzubereiten
Ogorek prüfte dem „Spiegel“ zufolge dafür 829 Äußerungen von AfD-Funktionären, die laut BfV die Menschenwürde verletzen. 574 dieser Belege wurden dabei als „tendenziell oder möglicherweise einschlägig“ für ein Verbotsverfahren bewertet.

© Universität zu Köln/Pascal Bünning
Der Staatsrechtler appelliert demnach an die demokratischen Parteien, die Vorbereitung eines Verbotsantrags nicht aufzuschieben. Zwar sollten sie zunächst abwarten, ob die AfD mit ihrer Klage gegen die Hochstufung des BfV scheitert. Sollte das Oberverwaltungsgericht Münster die Einstufung bestätigen, spräche dies dafür, dass ein Großteil der Belege auch in einem Parteiverfahren erfolgreich genutzt werden könnte.
Ogorek betonte laut dem Bericht, dass es die Verantwortung des Bundestags, des Bundesrats und der Bundesregierung sei, die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv zu schützen – auch mit dem Instrument eines Verbotsverfahrens. Ein langes Abwarten könne dieser Pflicht „nur schwer gerecht werden“. (Tsp)
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