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Liebich nimmt im Saal des Landgerichts Halle/Saale Platz.

© picture alliance/dpa/Hendrik Schmidt

Tagesspiegel Plus

Rechtsextrem und plötzlich eine Frau: Versagt das Selbstbestimmungsgesetz im Fall Liebich?

Eine Bekanntheit des Neonazi-Milieus gilt neuerdings als Frau. Möglich macht es das Selbstbestimmungsgesetz. Zwei Betroffene blicken sehr unterschiedlich auf die Debatte.

Stand:

Mann oder Frau? Diese Frage stellen sich gerade viele mit Blick auf eine Bekanntheit des Neonazi-Milieus. Die vormals als Sven Liebich bekannte rechtsextreme Person heißt nun Marla-Svenja Liebich und gilt offiziell als Frau. Liebich hat den eigenen Geschlechtseintrag ändern lassen – und dafür vom Selbstbestimmungsgesetz Gebrauch gemacht. 

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