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„Reichensteuer“ durch die Hintertür“: Bund der Steuerzahler erwartet Anrufung des Verfassungsgerichts wegen Soli
Die Debatte um den Solidaritätszuschlag endet womöglich vor dem Gericht in Karlsruhe. Mit einem Urteil wäre frühestens in einem Jahr zu rechnen.
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Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, rechnet damit, dass der Bundesfinanzhof am Montag die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages ab dem Jahr 2020 infrage stellt. Einerseits sei der Zweck zur Erhebung des Zuschlags entfallen, andererseits sei eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch die Erhebung für einen geringen Teil der Bürger offensichtlich, sagte Holznagel der „Rheinischen Post“ (Montag).
„Ich erwarte für Montag einen Etappensieg“, betonte er. Sollte der Bundesfinanzhof den Soli wie erwartet dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen, sei mit einem Karlsruher Urteil frühestens in einem Jahr zu rechnen.
Holznagel bezeichnete den heutigen Zuschlag als „Reichensteuer durch die Hintertür“. Ihn zahlen aber nicht nur die wirklich Reichen, sondern auch viele kleine und mittlere Unternehmen, Facharbeiter und Fachangestellte.
Die Abgabe diente zur Finanzierung des Ende 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II, mit dem der Aufbau der Infrastruktur in Ostdeutschland finanziert werden sollte. (dpa)
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