zum Hauptinhalt

Politik: Republikaner: NRW-Verfassungsschutz darf Reps beobachten

Der nordrhein-westfälische Verfassungschutz darf den Landesverband der rechtsradikalen Republikaner weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster teilte am Montag mit, es habe mit einer entsprechenden Entscheidung vom 21.

Der nordrhein-westfälische Verfassungschutz darf den Landesverband der rechtsradikalen Republikaner weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster teilte am Montag mit, es habe mit einer entsprechenden Entscheidung vom 21. Dezember die Berufung der Republikaner gegen ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgericht vom März 1994 zurückgewiesen. Es bestünden "aktuelle tatsächliche Anhaltspunkte" für den Verdacht von verfassungsfeindlichen Bestrebungen bei den Republikanern, hieß es in der Begründung des Gerichts (AZ.: 5 A 2256/94). Zudem wies das Gericht auf die "innerparteilich allerdings umstrittenen Kontakte von Teilen der Partei mit rechtsradikalen Personen, Gruppierungen und Parteien im In- und Ausland" hin.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false