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„Rückschritt ins letzte Jahrhundert“: Antidiskriminierungsbeauftragte spricht sich gegen Genderverbote aus
Die Genderverbote in einigen Bundesländern könnten verfassungsrechtlich problematisch sein, meint Ferda Ataman. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes stellte dazu ein Gutachten vor.
Stand:
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hält Verbote von Formen geschlechtergerechter Sprache für verfassungsrechtlich problematisch.
„Der Staat sollte Respekt und Toleranz fördern, nicht verbieten“, sagte Ataman anlässlich der Veröffentlichung eines Kurzgutachtens zu den sogenannten Genderverboten am Montag in Berlin. Er habe nicht das Recht, sich in das Persönlichkeitsrecht der Bürgerinnen und Bürger einzumischen, ergänzte sie.
Das achtseitige Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Verbote geschlechtersensibler Sprache einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, das Persönlichkeitsrecht sowie an Hochschulen gegen die Wissenschaftsfreiheit oder beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegen die Rundfunkfreiheit darstellen können.
Menschen zu verbieten, inklusive Sprache zu verwenden, ist ein Rückschritt ins letzte Jahrhundert.
Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes
Mehrere Bundesländer haben entsprechende Verbote für Bildungseinrichtungen oder die Verwaltung erlassen, darunter Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
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In Hessen hat die Regierung im Koalitionsvertrag angekündigt, dass auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf „Gendersprache“ verzichtet werden soll.
In manchen Ländern gibt es für Schülerinnen und Schüler zudem Punktabzug, wenn die in Klassenarbeiten oder Klausuren geschlechtergerechte Sprache in Form von Sonderzeichen verwenden. „Menschen zu verbieten, inklusive Sprache zu verwenden, ist ein Rückschritt ins letzte Jahrhundert“, kritisierte Ataman. (epd)
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