US-Urteil: Rumsfeld kann nicht wegen Folter verklagt werden
Verschleppte oder gefolterte Gefangene der US-Behörden können einem Gerichtsurteil zufolge nicht gegen den früheren Verteidigungsminister Rumsfeld klagen.
Stand:
Washington/Karlsruhe - Ex-US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld kann wegen Foltervorwürfen von neun ehemaligen Gefangenen aus dem Irak und Afghanistan nicht der Prozess gemacht werden. US-Bezirksrichter Thomas Hogan wies in Washington eine entsprechende Klage ab. Zur Begründung sagte er, Rumsfeld könne nicht vor einem US-Gericht angeklagt werden, weil die Kläger bisher niemals in den USA gewesen seien. Die Gefangenen hatten die Klage 2005 gegen Rumsfeld und drei andere hochrangige Militärvertreter eingereicht. Sie gaben an, fälschlicherweise inhaftiert und dann gefoltert worden sein.
In einer Anhörung im Dezember vergangenen Jahres hatte Hogan bereits mitgeteilt, dass bei einer erfolgreichen Klage theoretisch dann auch Al-Qaida-Chef Osama bin Laden eine solche einreichen könne. US-Präsident George W. Bush hatte ihm gedroht, ihn töten zu lassen.
Strafanzeige in Deutschland anhängig
In Deutschland prüft die Bundesanwaltschaft seit vergangenem November eine Strafanzeige gegen Rumsfeld, die von einem internationalen Bündnis von Anwälten erstattet worden war. Darin wird Rumsfeld die Misshandlung von Gefangenen im Irak sowie im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba vorgeworfen. Die Kläger berufen sich in ihrer 220 Seiten umfassenden Anzeige unter anderem auf die universelle Gerichtsbarkeit bei Kriegsverbrechen, zu der sich die Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichts bekennen. Deutschland erkennt das Gericht an, die USA nicht.
Zum wesentlichen Argumentationsstrang der Kläger gehört zudem der Vorwurf, dass Rumsfeld und hohe Militärs in den USA nicht wegen Kriegsverbrechen verfolgt würden. Wann die Prüfung der Anzeige abgeschlossen wird, sei noch nicht abzusehen, teilte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft mit. (tso/AFP)
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