
© dpa/Sebastian Willnow
„Sachlich nicht notwendig, wirtschaftlich unangemessen“: Bundesrechnungshof rügt üppige Gehälter bei der Autobahn GmbH
Die Finanzprüfer bemängeln Medienberichten zufolge die Tarife bei der Gesellschaft scharf. Die Regierung müsse die Abschlüsse von anderen Ministerien prüfen lassen.
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Die bundeseigene Autobahn GmbH ist privatrechtlich organisiert und beschäftigte etwa 14.500 Mitarbeiter. Dieses werden offenbar überdurchschnittlich gut vergütet, was der Bundesrechnungshof in einem Gutachten für den Haushaltsausschuss des Bundestags Medienberichten zufolge nun scharf rügt.
Die Autobahn GmbH zahle Mitarbeitern „signifikant“ höhere Gehälter und Sonderzahlungen als bei vergleichbaren Jobs im öffentlichen Dienst üblich – oft ohne ersichtlichen Grund. Zu diesem Ergebnis kommen die Rechnungsprüfer demnach. Dies berichtet der „Spiegel“, zuvor hatte auch das „Handelsblatt“ („HB“) aus dem Gutachten zitiert. Demnach sind Teile der Vergütung „sachlich nicht notwendig“ und „wirtschaftlich unangemessen“.
Die Autobahn GmbH des Bundes darf nicht zu einem Selbstbedienungsladen verkommen.
Sascha Wagner, Hauspolitiker der Linken
Das Magazin berichtete, Mitarbeiter der für Bau und Betrieb der Autobahnen und Fernstraßen zuständigen GmbH hätten im Gegensatz zu Beschäftigten des Bundes Anspruch auf ein volles 13. Monatsgehalt, was rund zehn Millionen Euro extra koste. Ein Ex-Landesmitarbeiter sei um sieben Entgeltgruppen höhergestuft worden, ein jährliches Plus von rund 25.000 Euro.
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Auch sei eine Anfang 2022 beschlossene Reduzierung des CO₂-Ausstoßes bei Dienstfahrzeugen verfehlt und am Jahresende wieder aus einer Betriebsvereinbarung gestrichen worden. Dadurch konnten Boni von rund 8,6 Millionen Euro voll ausgezahlt werden.
Zwar habe der Bund sich bei der GmbH bewusst vom Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes verabschiedet, so der Rechnungshof. Das befreie aber nicht von der Pflicht zu wirtschaftlichem Handeln.
Zum 1. Januar 2021 übernahm der Bund in einer zentralisierten Gesellschaft die Verantwortung für Bau, Planung, Betrieb und Erhaltung der Autobahnen. Bis dahin lag die Aufgabe bei den Ländern, die im Auftrag des Bundes handelten.
Dem „HB“ zufolge rügte der Rechnungshof, dass die Autobahngesellschaft mit ihren überdurchschnittlichen Gehältern nicht den vorgegebenen Grundsatz von „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ beachte. Das könne in andere Bereiche, auch außerhalb der Autobahn, ausstrahlen und zu steigenden Personalkosten führen.
„Der Bund muss dem gesetzlich verankerten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hinsichtlich der Tarifverträge und der Vergütungspraxis bei der Autobahn GmbH Geltung verschaffen“, heißt es in dem Gutachten. Das Verkehrsministerium müsse mit Finanz- und Innenministerium einem „Auseinanderdriften von Vergütungsstrukturen des Bundes“ entgegenwirken.
Scharfe Kritik kam von den Linken. „Die Autobahn GmbH des Bundes darf nicht zu einem Selbstbedienungsladen verkommen“, sagte der Haushaltspolitiker Sascha Wagner dem „Spiegel“. (lem)
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