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Jörg Urban, Spitzenkandidat der AfD

© Jan Woitas/dpa

Konsequenz aus Gerichtsurteil: Sachsens AfD verliert einen Sitz durch Listenkürzung

Der Effekt durch ein Gerichtsurteil ist für die AfD nicht ganz so groß wie gedacht: Statt 39 werden 38 Abgeordnete in den Landtag einziehen.

Die sächsische AfD erhält im neuen Landtag 38 Sitze und damit einen weniger als ihr rechnerisch nach dem Wahlergebnis zustehen würde. Das sagte ein Mitarbeiter der Landeswahlleiterin in der Nacht zum Montag. Hintergrund ist eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs, in deren Folge die AfD nur mit einer verkürzten Landesliste von 30 Kandidaten antreten durfte. Es war damit gerechnet worden, dass der AfD dadurch viele Mandate entgehen würden – nun ist es lediglich eines.

Die 38 Sitze der AfD setzen sich demnach aus 23 Listenstimmen und 15 Direktmandaten zusammen. Da sieben der Direktbewerber auch auf der Landesliste stehen, finden diese Simmen dort keine Berücksichtigung. Insgesamt hat der neue Landtag dem vorläufigen amtlichen Ergebnis zufolge 119 Abgeordnete.

AfD-Spitzenkandidat Jörg Urban hatte bereits angekündigt, gegen die Listenkürzung weiter rechtlich vorzugehen. Er will damit eine Neuwahl erzwingen. Auslöser war, dass die Partei bei der Aufstellung der Liste einen formalen Fehler begangen hatte. Daraufhin entschied der Landeswahlausschusses Anfang Juli zunächst lediglich 18 Bewerber auf der Landesliste zuzulassen. Dagegen ging die AfD beim Verfassungsgerichtshof vor, der eine 30 Kandidaten umfassende Liste zuließ. (AFP)

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