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In der Kritik. Nach dem tödlichen Attentat eines Islamisten in Dresden muss sich Sachsens Innenmininster Roland Wöller unangenehmen Fragen stellen.

© Sebastian Kahnert/dpa

Sachsens Innenminister Roland Wöller in der Kritik: Fehler und Täuschungsmanöver beim Verfassungsschutz

Das tödliche Attentat eines Islamisten in Dresden hätte verhindert werden können. Wöller trägt die politische Verantwortung für das Desaster.

Von Frank Jansen

Der Fall ist ein Desaster, das sich auch noch ausweitet. Sachsens Verfassungsschutz hat versäumt, den hochgefährlichen Islamisten Abdullah Al H. H. nach Entlassung aus der Haft Ende September auf Schritt und Tritt zu überwachen. So konnte der Syrer am 4. Oktober in Dresden einen Touristen erstechen und einen weiteren schwer verletzen.

Als wäre das nicht bereits schlimm genug, hat Verfassungsschutzchef Dirk-Martin Christian vergangenen Donnerstag die Öffentlichkeit getäuscht, als er während einer Pressekonferenz suggerierte, seine Beamten seien am Tag der Tat an dem Islamisten nah dran gewesen. Am Montag hat Christian bedauert, einen falschen Eindruck erweckt zu haben.

Politisch verantwortlich ist dafür der Innenminister des Freistaats, der Christdemokrat Roland Wöller. Dass er nach dem Attentat forderte, den Abschiebestopp für Syrer zu lockern und Gefährder und Schwerkriminelle ins Bürgerkriegsland zurückzubringen, wirkt angesichts der Pannen im eigenen Haus wie ein Ablenkungsmanöver.

Und der Fall Abdullah Al H. H. ist nicht der einzige, in dem Ministerium und Verfassungsschutz in diesem Jahr schlecht aussehen.

Erfahrener Verfassungsschutzchef wurde geschasst

Im Juni warf Wöller den damaligen Chef des Nachrichtendienstes, Gordian Meyer-Plath, raus. Der erfahrene und in Sicherheitskreisen geschätzte Verfassungsschützer wurde ins Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus abgeschoben. Eine Demütigung. Auch Experten für Rechtsextremismus mussten gehen.

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Wöller warf Meyer-Plath vor, der Verfassungsschutz habe unrechtmäßig Daten von AfD-Abgeordneten gespeichert. Doch Anfang Oktober widersprach Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig dem Minister.

Das Vorgehen des Landesamts für Verfassungsschutz habe „grundsätzlich mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beobachtung von Abgeordneten“ im Einklang gestanden, sagte Schurig nach Prüfung der Vorwürfe gegen Meyer-Plath. Wöller blieb stur. Die Speicherung der Daten von Abgeordneten habe nicht den rechtlichen Anforderungen entsprochen, teilte das Ministerium mit.

Der 50 Jahre alte, aus Duisburg stammende Wöller gibt gern den harten Sicherheitspolitiker. In der schwarz-grün-roten Regierung von Michael Kretschmer kommt ihm offenbar die Rolle zu, die Law-and-Order-Agitation der AfD auszubremsen. Das wird schwerer. Die AfD sieht im Fall Abdullah Al H. H. ein „umfassendes Versagen der Regierung und speziell des Innenministers“.

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