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Den Anspruch hochhalten. Wenigstens das.

© AFP

Equal Pay Day: Schlechtere Bezahlung ist keine Bagatelle

Der Gesetzgeber hilft Frauen kaum im Kampf für Bezahlungsgerechtigkeit. Doch einzelne Frauen können das strukturelle Problem nicht lösen. Ein Gastbeitrag.

Seit 70 Jahren garantiert das Grundgesetz die Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Seit mehr als 60 Jahren verlangt das Europarecht gleiches Entgelt für Männer und Frauen. Doch für gleiche Bezahlung müssen Frauen in Deutschland immer noch kämpfen, und zwar jede für sich. Die Justiz errichtet unzumutbare Hürden, der Gesetzgeber schaut untätig zu – und privatisiert damit seinen verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrag.

Nein, selbstverständlich sitzen nicht in allen Chefetagen Chauvis, die Frauen schon aus Prinzip weniger Gehalt zahlen. Aber wenn Unternehmen nicht mit transparenten und objektiven Vergütungskriterien arbeiten, dann kommen schnell Stereotype ins Spiel, durchaus auch unbewusst. Das wiederum führt zu ungleicher Bezahlung, wie Studien immer wieder belegen. Vor einer solchen strukturellen Diskriminierung sind auch Chefinnen keineswegs gefeit.

Mindestens sechs Prozent beträgt die Lohnlücke, die auch durch Teilzeit, Ausbildungsniveau und ähnliches nicht erklärbar ist. Doch Frauen, die den Verdacht hegen, unfair bezahlt zu werden, stoßen selten auf Wohlwollen, wenn sie das Thema im Betrieb ansprechen. Und die wenigsten Betriebe nehmen sich des Problems von alleine an. Hier werden die Frauen zum ersten Mal allein gelassen.

Sieht die Firma keinen Handlungsbedarf, passiert nichts

Zum zweiten Mal allein gelassen werden sie von der Politik. Denn auch das neue Entgelttransparenzgesetz ist nur wenig besser als nichts: Aus einem ursprünglich guten Entwurf wurde nämlich alles heraus verhandelt, was den Frauen konkret geholfen hätte. Übrig geblieben ist ein zahnloser Tiger. Für die vielen Betriebe mit weniger als 200 Mitarbeiter*innen gilt das Gesetz erst gar nicht. Für alle anderen sieht es nur die Auskunft über einen „Median“ vor; bei diesem Mittelwert bleiben Topgehälter unsichtbar. Sechs vergleichbare Kollegen muss die betroffene Frau dafür außerdem benennen. Ihr Pech, wenn nur fünf andere die gleiche Tätigkeit ausüben. Und selbst wenn sie die Auskunft bekommt, dass ihr Gehalt unter dem Median der Männer liegt, ordnet das Gesetz keinerlei Folgen an.

Sieht das Unternehmen keinen Handlungsbedarf, passiert also rein gar nichts. Anpassungspflicht, Ombudsstelle, Verbandsklage – Fehlanzeige. Und so bleibt der Frau nur der Gang zum Gericht. Schon den eigenen Arbeitgeber zu verklagen, erfordert einiges an Mut. Doch zusätzlich machen Gesetzgeber und Gerichte diesen Weg zu einem einzigen Hindernislauf. Kein Wunder also, dass kaum eine Frau diesen Schritt wagt.

Erst einmal müsste sie nämlich herausfinden, was ihre Kollegen verdienen. Am besten nicht nur einer, sondern mehrere, damit sie belegen kann, dass hinter der schlechteren Vergütung ein System steckt. Die Kollegen dürfen ihr aber häufig ihre Gehälter gar nicht verraten, denn viele Unternehmen haben Verschwiegenheitsklauseln in den Verträgen. Ob diese Maulkörbe gerichtsfest sind, ist zweifelhaft, aber bisher nicht höchstgerichtlich geklärt.

Und zweitens müsste sie vor Gericht beweisen, dass ihre Tätigkeit auch gleich oder gleichwertig ist mit der der besserbezahlten Kollegen. Das bringt Frauen abermals in eine delikate Lage, denn wer sich mit Kollegen vergleichen muss, gilt schnell als Kollegenschwein.

Gerichte bauen Beweishürden auf

Aber selbst wenn feststeht, dass die Männer für die gleiche Arbeit mehr bekommen, bleibt es vor deutschen Gerichten schwierig. Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) reicht es, wenn die Zahlen für sich sprechen – dann ist es am Arbeitgeber, überzeugend und widerspruchsfrei zu erklären, wer warum mehr verdient. Dass die Kollegen tariflich anders bezahlt werden, genügt als Argument nicht; gerade hier kann der Hund begraben sein. Doch obwohl EuGH-Rechtsprechung auch hierzulande zwingend anzuwenden ist, bauen deutsche Gerichte zusätzliche Beweishürden auf. Hier werden die Frauen zum dritten Mal allein gelassen.

Im Fall der Frontal21-Reporterin, die das ZDF verklagt hat, bekommen zwölf männliche Kollegen für die gleiche Arbeit mehr Geld (darunter alle, die im selben Tarifvertrag für fest-freie Mitarbeiter beschäftigt sind wie sie), ohne dass das ZDF dies widerspruchsfrei begründen kann. Doch dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg reichte das nicht für einen Diskriminierungsverdacht. Offenbar fehlte es ihm an einer „smoking gun“, also einem zweifelsfreien Beweis für eine absichtliche Benachteiligung der Klägerin wegen ihres Geschlechts. Damit hat das Gericht aber missverstanden, worum es bei Diskriminierung geht: Es genügt, wenn Frauen im Ergebnis schlechter bezahlt werden, selbst wenn Vorgesetzte dies nicht mit Vorsatz tun.

Doch weil in Deutschland so wenige Frauen klagen, gibt es kaum Präzedenzfälle, an denen sich Arbeitsgerichte orientieren könnten. Hinzu kommt, dass solche Prozesse dauern. Das Verfahren gegen das ZDF zieht sich jetzt schon über vier Jahre, das ist deutlich länger als der Durchschnitt, und in dieser gesamten Zeit ist das laufende Arbeitsverhältnis damit belastet. Seit 2015 läuft die Klage der Reporterin, die wir von der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) seit 2017 unterstützen.

Schlechtere Bezahlung ist keine Bagatelle

Der Fall ist umfassend dokumentiert und zeichnet ein klares Bild von Lohndiskriminierung. Zugleich zeigt er exemplarisch, wie schwer es einer Frau in Deutschland gemacht wird, wenn sie ihr Recht auf gleiche Bezahlung tatsächlich einfordert.

Schlechtere Bezahlung ist keine Bagatelle – sie ist eine massive, folgenreiche Benachteiligung, die sich bis zur Rentenzahlung auswirkt und Frauen um Tausende Euro an verdientem Einkommen prellt. Dass dieses strukturelle Problem von einzelnen Frauen unter hohem persönlichem Einsatz individuell gelöst werden soll, ist nicht akzeptabel.

Wenn Unternehmen und Gerichte Frauen in solch signifikantem Ausmaß ihren Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit versagen, ist der Staat in der Pflicht. „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, so verlangt es das Grundgesetz. Die Große Koalition hat die Frauen bisher jedoch im Stich gelassen. Aber die Zeit des Abwartens ist vorbei: Wenn im Sommer das Entgelttransparenzgesetz evaluiert wird, heißt es: Farbe bekennen.
Professorin Nora Markard ist Vorstandsmitglied der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, einer gemeinnützigen Organisation, die sich für Grundrechteschutz in Deutschland und Europa einsetzt.

Nora Markard

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