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Sperrminorität erklärt: Was Höckes AfD nun in Thüringen blockieren kann
Die AfD holt zumindest bei der Landtagswahl in Thüringen voraussichtlich genügend Stimmen, um auch als Oppositionspartei auf wichtige Entscheidungen Einfluss nehmen zu können. Was bedeutet das?
Stand:
Wahrscheinlich kann die AfD in Thüringen wichtige Entscheidungen und Wahlen im Landtag blockieren. Laut „mdr“ hat die Partei unter dem Vorsitzenden Björn Höcke voraussichtlich 32 Sitze geholt. Damit verfügt sie über eine sogenannte Sperrminorität. Mindestens 30 Parlamentssitze bei insgesamt 88 Sitzen sind nötig.
In Sachsen hingegen hat es knapp nicht zu einer Sperrminorität gereicht, auch wenn es zunächst so aussah. Die Landeswahlleitung hat das vorläufige Ergebnis der Landtagswahl korrigiert. CDU und AfD erhalten je einen Sitz weniger als zunächst angegeben, während SPD und Grünen jeweils ein Sitz mehr zusteht. Grund sei ein Softwarefehler, in dessen Folge in der Nacht zum Montag eine „falsche Sitzzuteilung“ veröffentlicht worden sei, hieß es.
In Thüringen kommt es bei bestimmten Gesetzen auf die AfD an
- Verfügt die AfD wie in Thüringen über eine Sperrminorität, könnten bestimmte Landesgesetze, die mit einer Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneter entschieden werden müssen, nicht ohne die Rechtsaußen-Parlamentarier zustande kommen.
- In Sachsen und Thüringen werden wie auch in anderen Bundesländern Verfassungsrichter und die Spitzen der Landesrechnungshöfe mit Zweidrittelmehrheit aller Parlamentarier gewählt. Bestimmte Posten könnten dann also ohne AfD-Zustimmung nicht nachbesetzt werden. Zudem könnten sich die Landtage nicht selbst auflösen.
- Der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zufolge kann auch ein Parlamentspräsident oder seine Stellvertreter nur von zwei Dritteln aller Abgeordneter abgewählt werden.
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Mitglieder des Richterwahlausschusses, der im Freistaat über die Berufung von Richtern auf Lebenszeit entscheidet, müssen mit zwei Dritteln der bei der Entscheidung im Plenum anwesenden Abgeordneten gewählt werden.
In Sachsen könnten Vorsitzende einzelner Parlamentsausschüsse unter anderem nur von mindestens zwei Dritteln des Parlaments abgesetzt werden. (dpa)
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