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Politik: Staatsanwalt fordert 15 Jahre Haft für Motassadeq Anklage: Marrokaner gehörte

zur Gruppe um die Todespiloten

Hamburg. Im weltweit ersten Prozess um die Anschläge des 11. September 2001 auf New York und Washington hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Hamburg die Höchststrafe von 15 Jahren Haft für den angeklagten Marokkaner Mounir El Motassadeq gefordert. Die drei Ankläger halten es für erwiesen, dass der Angeklagte von Beginn an zur terroristischen Vereinigung um den Todesflieger Mohammed Atta gehört hat und dass er der Beihilfe zum Mord an mehr als 3000 Menschen schuldig ist.

Die Bundesanwälte halten Motassadeq für einen der „Mitbegründer“ der Zelle, die im Frühjahr 1999 damit begonnen habe, die Todesflüge systematisch vorzubereiten. Haupt der Gruppe sei neben Mohammed Atta der mutmaßliche Organisator Ramzi Binalshibh gewesen. Später sei Motassadeq Statthalter der Zelle in Hamburg gewesen, nachdem die Attentäter über Afghanistan in die USA gegangen seien, wo sie Flugunterricht nahmen. Von Hamburg aus habe der Angeklagte den Geldnachschub für die Flugschüler in den USA organisiert. Gezielt habe er die Tatsache vertuscht, dass sich Atta und die anderen Todesflieger in den USA auf die Attentate vorbereiteten. Motassadeq habe „seine Funktion als Rädchen im Getriebe erfüllt“.

Die Ankläger sprachen in ihrem Plädoyer von einer „neuen Dimension des Terrorismus“ und „den abscheulichsten Attentaten der Geschichte“, ausgeführt von „religiös fehlgeleiteten“ islamistischen Fanatikern. Die Bundesanwälte beschuldigten den Angeklagten, im Verlauf des Prozesses, der seit Oktober 2002 stattfand, immer nur dann etwas zugegeben zu haben, wenn ihm nichts anderes mehr übrig geblieben sei.

Motassadeq streitet ab, in die Attentatspläne seiner Freunde eingeweiht gewesen zu sein. Seine eigenen politischen Vorstellungen hatte er als gemäßigt geschildert. Die Ankläger beriefen sich dagegen auf Zeugen , die den Angeklagten als Islamisten geschildert hatten, dessen Ansichten sich von denen Attas nicht unterschieden hätten.

Die Bundesanwälte bedauerten, dass das Gericht den in den USA inhaftierten Binalshibh nicht hätte vernehmen können, warnten aber, daraus eine „Legendenbildung“ herzuleiten. Im Gegensatz zur Verteidigung sind sie jedoch der Ansicht, dass der Marokkaner trotzdem einen fairen Prozess bekommen habe.

Karsten Plog

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