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Die AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt im Juni im niedersächsischen Landtag.

© dpa/Julian Stratenschulte/Archiv

Staatsanwaltschaft plant umfassende Anklage: Niedersachsens Landtag hebt Immunität von AfD-Politikerin Behrendt auf

Der Abgeordneten wird die Verbreitung mehrerer hetzerischer Internet-Posts vorgeworfen. Das beschäftigt nun die Justiz. Die AfD-Politikerin spricht von einer „Farce“.

Stand:

Der niedersächsische Landtag in Hannover hat die Immunität der AfD-Abgeordneten Vanessa Behrendt aufgehoben. Zuvor war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen eine Anklage gegen die 41-Jährige vorbereitet. 

Behrendt werden unter anderem Volksverhetzung, verletzende Beleidigung sowie Beleidigung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte.

Behrendt wehrt sich gegen die Vorwürfe. „Aus meiner Sicht sind die gegen mich geführten Ermittlungsverfahren eindeutig politisch motiviert“, sagte sie. „Die nun offenbar bevorstehende Anklage ist für mich nichts anderes als eine Farce, ein Versuch, mich durch ein langwieriges juristisches Verfahren unter Druck zu setzen und öffentlich zu diskreditieren.“

Die Staatsanwaltschaften sollten sich stattdessen auf „wirklich dringliche“ Delikte wie Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie konzentrieren, sagte die AfD-Politikerin weiter.

Die AfD enthielt sich bei der Aufhebung der Immunität. Fraktionschef Klaus Wichmann sagte, es gebe zunehmend Verfahren, in denen eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden könne.

Seine Fraktion wolle keine Strafverfolgung verhindern, aber warnen, dass der Rechtsstaat bei immer mehr Bürgern das Vertrauen zu verlieren drohe.

Der SPD-Abgeordnete Wiard Siebels kritisierte Behrendt vorgeworfene Äußerungen als in hohem Maße verwerflich. „Diejenigen, die so was machen, müssen sich dafür schämen“, sagte Siebels.

Der Grünen-Abgeordnete Volker Bajus sagte: „Ein Abgeordnetenmandat ist kein Freibrief, um Minderheiten zu beleidigen und Menschen zu verleumden.“ Dass Behrendt sich nun „als Märtyrerin“ inszeniere, zeuge von einem „bedenklichen Verständnis vom Rechtsstaat“. (dpa)

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