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Soll laut Umweltbundesamt zum Standard werden: Tempo 30 in allen Städten.

© MArkus Scholz/dpa

Update

Straßenverkehr: Bundesbehörde fordert Tempo 30 in Städten

In Wohngebieten ist Tempo 30 längst nichts Besonderes mehr. Dem Umweltbundesamt reicht das nicht: Tempo 30 überall in der Stadt. Doch der Vorstoß erntet auch Kritik.

Tempo 30 in der Stadt - und zwar auf allen Straßen: Das fordert das Umweltbundesamt. „Tempo 30 sollte auf allen Straßen in der Stadt gelten“, sagte Präsidentin Maria Krautzberger der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. „Tempo 30 bringt bessere Luft, flüssigeren Verkehr und weniger Unfälle - und man ist in der Regel genauso schnell unterwegs.“ Zwar könnten auf bestimmten Straßen auch höhere Geschwindigkeiten erlaubt werden, aber 30 Stundenkilometer solle die Regel sein.

In einem Papier mit dem Titel „Stadt für Morgen“ nennt das Umweltbundesamt (UBA) die Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit bei den kurzfristigen Zielen bis 2020. Dafür müsse die Straßenverkehrsordnung geändert werden. Dort heißt es bisher, die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrage innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 Kilometer pro Stunde.

Im Bundesverkehrsministerium hält man wenig von einer generellen Tempo 30-Regelung. Dies sei nicht geplant, teilte das Bundesverkehrsministerium dazu mit. Sie schränke die Entscheidungsfreiheit der Kommunen ein und bremse den Verkehrsfluss auf den Hauptverkehrsstraßen unverhältnismäßig, auf denen zwei Drittel des Verkehrs innerorts abgewickelt werde. Die geltende Regelung sei ausreichend und ermögliche den Behörden, in Wohngebieten Tempo-30-Zonen anzuordnen und zum Beispiel vor Schulen und Kitas auch auf Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 vorzuschreiben. Dafür war im Vergangenen Dezember die Straßenverkehrsordnung geändert worden.

ADAC gegen Vorschlag

Neben fachlichen Untersuchungen brauche es auch eine „breite gesellschaftliche Diskussion“, heißt es in einem weiteren UBA-Papier. In den 70er und 80er Jahren sei „sehr kontrovers“ über Tempo-30-Zonen in Wohngebieten debattiert worden. Inzwischen seien diese Zonen gesellschaftlicher Konsens.

Die erste Tempo-30-Zone in Deutschland war ein Modellversuch im November 1983 in der niedersächsischen Hansestadt Buxtehude. Viele weitere Städte folgten. Eine bundesweite Statistik zur Zahl der Zonen gibt es laut Verkehrsministerium nicht.

„Tempo 30 ist in Wohngebieten heute fast üblich“, sagte ein Sprecher des ADAC. „Aber wir haben immer ein Problem damit auf Hauptverkehrsstraßen.“ Er verwies auf eine Untersuchung im Auftrag des Automobilclubs vom vergangenen Herbst, der zufolge Autos bei Tempo 30 nicht weniger CO2 und Stickoxide ausstoßen als bei Tempo 50. Der ADAC argumentiert, dass Autofahrer vor allem zu verkehrsarmen Zeiten wie am Wochenende oder nachts ausgebremst würden. Zudem könne der Verkehr in Wohngebieten dann zunehmen, da die Route über Hauptstraßen nicht schneller sei.

Der deutsche Städtetag sieht die Forderung nach Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit auf allen Straßen in Städten kritisch. „Der Deutsche Städtetag hält es für geboten, eine solche Regelung erst einmal in einzelnen Städten zu erproben“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Deutschen Presse-Agentur. Dann ließen sich die Folgen für den Verkehr, die Akzeptanz der Bevölkerung und die Auswirkungen auf Luftschadstoffe und Lärm besser beurteilen.

„Tempo 30 erhöht an vielen Stellen die Verkehrssicherheit in den Städten“, sagte Dedy. Es sei daher gut, dass die Städte seit Kurzem auch an Hauptverkehrsstraßen leichter Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen könnten, wenn es dort Schulen oder Kindergärten gebe. „Generell Tempo 30 vorzuschreiben und Tempo 50 dann als Ausnahme besonders auszuweisen, geht allerdings zu weit.“

Die Grünen wollen Kommunen die Möglichkeit geben, „eigenständig und unbürokratisch“ über Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen innerorts zu entscheiden - nicht nur, wenn dort etwa eine Grundschule oder ein Altenheim stünden, die es die Regelung vom Dezember vorsehe. „Ab Tempo 30 steigt die Unfallschwere dramatisch an“, heißt es zur Begründung in einem Antrag der Bundestagsfraktion von Ende März.

(dpa)

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