Bankdaten-Zugriff für USA: Swift-Abkommen vor dem Scheitern
Der Justizausschuss des Europaparlaments hat das umstrittene Bankdatenabkommen zwischen EU und USA abgelehnt. Damit steht das Bankdatenabkommen vor dem Aus.
Das umstrittene Bankdatenabkommen zwischen USA und EU steht vor dem Scheitern. Der im Europaparlament zuständige Justizausschuss lehnte die Vereinbarung mit 29 gegen 23 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Das sogenannte Swift-Abkommen würde den USA Zugriff auf Millionen Daten europäischer Bankkunden gewähren.
Das Votum des Ausschusses galt als wichtiger Stimmungstest für die Entscheidung des Parlamentes. Eine breite Koalition von Sozialisten, Liberalen, Grünen und Kommunisten ist gegen das Swift-Abkommen. Sie sprachen von einem "Erfolg für die Bürgerrechte" und einem "Warnschuss an Rat und EU- Kommission." Die konservative Europäische Volkspartei (EVP), größte Fraktion im Parlament, unterstützt die Vereinbarung dagegen und versuchte vergeblich, die Abstimmung aufzuschieben.
Das Plenum stimmt nun am kommenden Donnerstag über den Vertrag ab. Wenn es der Ausschussempfehlung folgt und ein Veto einlegt, muss die am 1. Februar vorläufig in Kraft getretene Vereinbarung ausgesetzt werden.
Das Abkommen wurde von der EU-Kommission und den Innenministern mit den USA ausgehandelt und soll zunächst für neun Monate gelten. Für die Zeit danach wollten beide Seiten eine definitive Regelung vereinbaren. Die USA hatten mehrfach vor einer "Sicherheitslücke" im Falle eines Scheiterns gewarnt.
Eine Ablehnung dieses Interimsabkommens würde bedeuten, ein "wertvolles und sorgfältig ausgearbeitetes Programm zu gefährden, das zur größeren Sicherheit unserer Bürger beigetragen hat", schrieb der Staatssekretär im US-Finanzministerium, Stuart Levey, in einem Gastbeitrag für die Berliner Zeitung. Es habe allein den Terrorismusfahndern in Europa bereits mehr als 1500 Berichte und zahlreiche Hinweise für ihre Arbeit geliefert.
Der belgische Finanzdienstleister Swift, der die Daten liefern sollte, verweigert bis auf Weiteres die Zusammenarbeit mit europäischen und amerikanischen Behörden. Man versende keine Daten, solange es nicht eine klare und belastbare Rechtsgrundlage gebe, hieß es zur Begründung.