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Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Innenministerkonferenz.

© AFP/Focke Strangmann

Exklusiv

Umgang mit der AfD: Zeitplan für weiteres Vorgehen zwischen Bund und Ländern umstritten

Nach dem ersten Auftritt des neuen Bundesinnenministers bei der Innenministerkonferenz ist unklar, wann eine Arbeitsgruppe zum Thema AfD eingesetzt werden soll. Dabei geht es um viel.

Stand:

Waren der Bundesinnenminister und die Vertreter der Länder in der vergangenen Woche bei derselben Innenministerkonferenz? Im Rückblick erinnern sich die Teilnehmer offenbar mit Blick auf die AfD an unterschiedliche Vereinbarungen – oder jeder interpretiert, was er am liebsten hätte. Das dürfte nun weiteren Streit provozieren.

Worum geht es? Langweilig formuliert könnte man sagen: um einen Arbeitskreis. Spannend ist der, weil es darum geht, ob und wie es zu einem AfD-Verbotsverfahren kommen könnte – und wie der neue Bundesinnenminister mit seinen Kollegen in den Ländern klarkommt.

Hintergrund: Am vergangenen Freitag schlossen Bund und Länder die gemeinsame Innenministerkonferenz mit einer Pressekonferenz ab. Dabei erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): Für den Fall, dass die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch bestätigt werde, hätten Bund und Länder vereinbart, eine Arbeitsgruppe einzurichten, um über die Folgen zu sprechen.

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Im Mai hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD in einem Gutachten als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die Partei klagte. Daraufhin gab der Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage. Das heißt, er äußert sich zu dem Thema nicht, bis ein Kölner Verwaltungsgericht darüber entschieden hat.

Nun erinnern sich Bund und Länder offenbar sehr unterschiedlich daran, was sie zum Thema AfD-Arbeitsgruppe konkret vereinbart haben. Das Bundesministerium des Innern beharrt auf der Dobrindt-Terminierung: nach einem Urteil.

Bundes-SPD und Grüne wollen schnell handeln

Bei der Bundes-SPD und den Grünen will man dagegen zeitnah anfangen – natürlich inklusive Prüfung eines Verbotsverfahrens. Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens sagte „Table Media“ Anfang der Woche: „Wenn das Gericht die Einstufung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestätigt, müssen die Antworten auf diese Fragen aus unserer Sicht bereits auf dem Tisch liegen.“ So habe man es auch mit Dobrindt besprochen.

In anderen SPD-geführten Bundesländern sieht man das allerdings anders. Jörg Hektor, Pressesprecher des saarländischen Innenministeriums, erklärte auf Tagesspiegel-Anfrage: „Wir halten uns an das, was Spruchregelung in der Abschluss-Pressekonferenz war.“ Demnach gilt die Stillhaltezusage, und eine Arbeitsgruppe soll erst nach einem Gerichtsentscheid eingerichtet werden.

Bremen wiederum ist auf dem Stand Niedersachsens. Aus der Pressestelle des Innensenators heißt es: „Das Thema AfD-Verbot wurde auf der Innenministerkonferenz in Bremerhaven besprochen. Die Innenministerinnen, Innenminister, die Innensenatorin und die Innensenatoren haben sich mit dem Bundesinnenminister darauf geeinigt, in Kürze eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten.“

Diese solle für den Fall, dass die Einstufung gerichtlich bestätigt wird, eine gemeinsame Bewertung zur Einstufung in den Ländern entwickeln sowie Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst, Dienstrecht, Waffenbesitz und bei Sicherheitsüberprüfungen klären. Klar vereinbart sei, dass sich die Arbeitsgruppe bereits vor einer Gerichtsentscheidung an die Arbeit mache.

Bis zu einer solchen Entscheidung könnte es bis zu einem Jahr dauern.

Hinter dem Streit steckt allerdings mehr als der Umgang mit Waffenbesitzern und Beamten mit Parteibuch: Die Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens wollen dieses in der Arbeitsgruppe vorbereiten.

Die Gegner des Verfahrens – zu denen gehört Dobrindt – argumentieren, dass nicht einmal das Thema AfD-Verbot Teil des Arbeitsauftrages einer entsprechenden Arbeitsgruppe sein sollte.

Der Bundesinnenminister argumentierte zum Abschluss der Innenministerkonferenz, dass es „keine Anwendung dieser Einstufung“ gebe, solange das Gericht nicht entschieden habe. Die AfD sei aus Behördensicht also weiterhin ein Verdachtsfall. Ergo: Keine Grundlage für eine Arbeitsgruppe.

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