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Diesel (Symbolbild)

© Marcel Kusch/dpa

Urteil des Verwaltungsgerichts: Aachen muss sich auf Dieselfahrverbote einstellen

Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt, jetzt hat das Verwaltungsgericht entschieden: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind zulässig - wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.

Die Stadt Aachen muss Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge erlassen, wenn die Grenzwerte für die Luftbelastung durch andere Maßnahmen bis zum Ende des Jahres nicht eingehalten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht am Freitag. "Es ist zu 98 Prozent wahrscheinlich, dass es zu einem Dieselfahrverbot kommt", erläuterte der Vorsitzende Richter Peter Roitzheim. Die verschiedenen Maßnahmen sollten nun in einer Analyse geprüft werden. Mit Ergebnissen sei in zwei bis drei Wochen zu rechnen.

Mit einem Bündel von Maßnahmen wollten die Verwaltung in Aachen und das Land Nordrhein-Westfalen 2025 zum Ziel kommen. Laut Gericht würde das aber viel zu lange dauern. „Sie hatten schon Jahre Zeit gehabt. Jetzt gilt es“, sagte Roitzheim. Stadt und Land hätten kein schlüssiges Alternativkonzept.

"Ab 2019 werden die Bürger in Aachen eine bessere Luft haben", sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch. Die DUH, die bundesweit gegen Luftreinhaltepläne von mehreren Städten klagt, sprach von einem richtungsweisenden Urteil. Dies sei eine wichtige Orientierung für die Gerichte in bundesweit 27 weiteren Verfahren der Umwelthilfe, sagte Resch. Er machte deutlich, dass die DUH nicht per se für Fahrverbote sei. Wenn aber andere Maßnahmen nicht dazu führten, dass die Luftbelastung sinke, seien Einschränkungen für den Verkehr unvermeidbar. Das Aachener Verfahren ist das Erste nach dem Grundsatzurteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Dieselfahrverboten.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, um die Stadt Aachen zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte zu zwingen. Nach deren Angaben überschreitet die Stickoxidbelastung nach amtlichen Messungen den Grenzwert von 40 Mikrogramm an zwei Messstellen im Stadtgebiet. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig hatten Ende Februar exemplarisch an den Fällen Stuttgart und Düsseldorf entschieden, dass Dieselfahrverbote in Städten als letztes Mittel zur Luftreinhaltung möglich sind. Die Einführung müsse aber verhältnismäßig - das heißt vor allem mit zeitlichem Vorlauf - sein. Als erste Großstadt hatte Hamburg unlängst zwei vielbefahrene Straßen im Stadtteil Altona für ältere Diesel-Fahrzeuge gesperrt, die die Abgasnorm Euro 6 für Pkw beziehungsweise VI für Lkw nicht erfüllen.

Eine Berufung zu der Entscheidung vom Freitag ist allerdings zugelassen. (Reuters, dpa)

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