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Die Angeklagte Hanna S. steht beim Prozessauftakt im Gerichtssaal. Die mutmaßliche Linksextremistin soll sich an einem Angriff auf Neonazis in Budapest beteiligt haben.

© dpa/Alf Meier

Update

Attacken auf vermutete Rechtsradikale: Fünf Jahre Haft für mutmaßliche Linksextremistin Hanna S.

Hanna S. soll als Teil einer linksextremistischen Gruppe Neonazis in Budapest verprügelt haben. Das OLG München verurteilt sie zu einer Haftstrafe von fünf Jahren.

Stand:

Das Oberlandesgericht München hat die mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie an Attacken auf mutmaßliche Rechtsextreme in Budapest beteiligt war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Damit blieb das Gericht deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft. Diese hatte zuvor auf neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes plädiert. Die Verteidigung hatte Freispruch und eine Entschädigung für die Zeit in Untersuchungshaft beantragt.

Angriffe beim „Tag der Ehre“

Hanna S. stand seit Februar dieses Jahres in München wegen Angriffen in Budapest vor Gericht. In der ungarischen Hauptstadt kamen zu dem Zeitpunkt zum sogenannten „Tag der Ehre“ Rechtsextremisten aus ganz Europa zusammen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt zu gedenken.

Ein „Neonazi-Schaulaufen“ hatte der Verteidiger Yunus Ziyal das Event zum Beginn des Prozesses genannt. „Es handelt sich um das derzeit größte Massenevent der extremen Rechten.“ 

Hanna S. wurde vorgeworfen, an zwei Angriffen beteiligt gewesen zu sein. Die Geschädigten waren aus einer Gruppe heraus mit Schlagstöcken, einem Hammer und Pfefferspray drangsaliert worden. Beim ersten Angriff erlitt ein Mann schwere Kopfwunden, beim zweiten waren vor allem Prellungen und Platzwunden die Folge. 

Richter spricht von „Menschenjagd“

Der Vorsitzende Richter sprach von einer „Menschenjagd“, die in Budapest stattgefunden habe, die selbst dann nicht gerechtfertigt sein könnte, wenn man annähme, der Staat täte zu wenig gegen Rechtsextremismus.

S. wurde im Mai in Nürnberg festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Vor dem Urteil demonstrierten Hannas Unterstützer vor der Justizvollzugsanstalt Stadelheim, in deren Hochsicherheitssaal der Prozess stattfand. Im sogenannten Budapest-Komplex sollen mehrere Personen involviert sein, sieben weitere hatten sich im Januar an verschiedenen Orten den Behörden gestellt.

Sie verbanden dies mit dem Wunsch, in Deutschland ein Verfahren zu bekommen und der Auslieferung nach Ungarn zu entgehen. Dort würden ihnen nach Einschätzung ihrer Verteidiger überlange Haftstrafen in Verfahren drohen, die rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht genügten. Gegen sechs von ihnen hat der Generalbundesanwalt Anklage zum OLG Düsseldorf erhoben.

Zu der jetzt in Deutschland juristisch belangten Gruppe zählt auch die non-binäre Person Maja T., die vergangenes Jahr nach Ungarn ausgeliefert wurde und zwischenzeitlich in einen Hungerstreik getreten war, um ihre Rückführung nach Deutschland zu erzwingen. Das Bundesverfassungsgericht untersagte damals zwar eine Überstellung per Eilentscheidung. Der Beschluss kam aber erst bei den Behörden an, als T. schon auf dem Weg nach Ungarn war. Das Bundesverfassungsgericht rügte die Auslieferung. 

Die Gruppe um Hanna S. steht nach der Anklage der Bundesanwaltschaft in der „Kontinuität“ einer Gruppe von Linksextremisten um Lina E., die in Deutschland Angriffe auf Neonazis verübte. E. wurde im Mai 2023 wegen Mitgliedschaft und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie gefährlicher Körperverletzung vom Oberlandesgericht Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. (dpa, AFP)

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